Litteratur
Wörterbuch der Volkswirtschaft in zwei Bänden. Herausgegeben von Professor Dr. Ludwig Elster, Geh. Reg.-Rat und vortragender Rat im preußischen Kultusministerium. Erster Band. Abbau — Hypotheken- und Grundbuchwcsen. Jena, Gustav Fischer, 1898. Preis für das vollständige Werk 20 Mark, elegant Halbfranz geb. W Mark
Im Vorwort wird bemerkt, das Werk sei ganz unabhängig von dem Handwörterbuch der Staatswissenschaften, an dem Professor Elster bekanntlich als Mitherausgeber beteiligt ist. Das vorliegende Wörterbuch sei für weitere Kreise bestimmt. Es solle „in erster Linie den Studireuden, auf deren Bedürfnisse namentlich Rücksicht genommen ist, als brauchbares Hand- uud Lehrbuch dienen und so die Lücke ausfüllen helfen, die wegen Fehlens eines nicht zu umfangreichen volkswirtschaftlichen Kompendiums vielfach und von Jahr zu Jahr iu steigendem Maße empfunden worden ist." Dem Gedanken, den Studenten etwa 2200 Seiten Lexikonformat zu bescheren, weil der alte Röscher nur ungefähr ebenso viel in gewöhnlichem Oktav hat, wird mau wenigstens die Originalität nicht absprechen können. Genuß kann auch schon ein Student mit Nutzen Euchklopädien nachschlagen, aber für diesen Zweck ist ja schon das Handwörterbuch da, mit dessen Artikeln die des Wörterbuchs inhaltlich größtenteils zusammenfallen. Allerdings kommt das neue Werk deu Bedürfnissen der „weitern Kreise" in doppelter Weise mehr entgegen als das ältere; einmal durch den geringern Umfang nnd die fabelhafte Wohlfeilhcit, die auch den Studenten das Anschaffen möglich macht, dann durch die Kurze der meisten Artikel, so z. B. hat der Artikel „Baukeu" hier nur elf Seiten, im Handwörterbuch 163. Trotzdem bleibt auch das neue Werk iu vielen seiner Partien reines Nachschlagewerk, nicht Ersatz eines Kompendiums, abgesehen davon, daß es überhaupt eiu Unding ist, eiu Lehrbuch durch eine Encyklopädie, die doch immer nnr Hilfsmittel sein kann, ersetzen zu wollen. So z. B. ist der Artikel „Arbeiterschutz" der Hauptsache nach eine Aufzählung gesetzlicher Bestimmungen! eine solche hat doch aber nur Wert sür den Praktiker: für den Richter, den Unternehmer, den Arbeiter, nicht für den Studenten. Und dann: gehört eine Aufzählung von Arbeiterschutzbestimmungen überhaupt in eine Volkswirtschaftslehre? Sicherlich nicht, wenn man nicht den Begriff der Volkswirtschaftslehre zu dem der Staatswissenschaften erweitern will. In die Volkswirtschaftslehre gehört bloß die Frage, ob Arbeiterschutz im allgemeinen störend oder fördernd in die Produktion und in den Volkswohlstand eingreift. Die Begrenzung des Stoffs läßt überhaupt die Folgerichtigkeit vermissen. Das Handwerk gehört ohne Zweifel iu die Volkswirtschaft; weun mnu sich dann aber fragte, ob man jedem einzelnen Handwerk einen Artikel widmen wolle, so konnte die Antwort doch nur entweder ja oder nein lanten; man hat sich aber für ja und nein entschieden, hat die Bäcker und die Fleischer aufgenommen, die Buchbinder und die Drechsler draußen gelassen. Wollte man alle wichtigen Gewerbe aufnehmen, so durften auch die Gärtuer nicht fehlen. Wir leugnen gar nicht, daß nns persönlich das Werk ganz angenehm ist, denn viele seiner Artikel, z. B. der über Bevölkerung, bilden eine sehr schätzenswerte Ergänzung zu den gleichnamigen des Handwörterbuchs, nur sehen wir nicht recht den Grund ein, warum diese Sammlung nützlicher Kenntnisse Wörterbuch der Volkswirtschaft heißt.
Für die Gediegenheit der Artikel im allgemeinen bürgen die Namen der meisteil Verfasser: von Below, Biermer, Bücher^ von der Goltz, Lexis usw. Doch stößt man hie und da auch auf Anfechtbares. In dem Artikel „Agrarische Bewegung" von Wygodzinski wird S. 32 von den ältern Bauernvereinen gesagt: