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Die unbilligen Versicherungsbedingungen der privaten Feuerversicherungsgesellschaften
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Die unbilligen Versicherungsbedingungen der privaten Feuerversicherungsgesellschaften

n der Sitzung des deutschen Reichstags vom 16. Februar d. I. wurde ein Antrag der Abgeordneten Müller und von Liebermann zur Beratung gestellt, wonachder Reichskanzler zu ersuchen sei, um den vielfach hervortretenden Mißbräuchen auf dem Gebiete des Privatversicherungswesens entgegenzuwirken, einen Gesetz­entwurf einzubringen, nach dem für alle Privatversicherungsgesellschaften eine staatliche Prüfung und Genehmigung der von ihnen aufgestellten Versicherungs­bedingungen vorgeschrieben wird." Die Verhandlungen, die sich an diesen An­trag knüpften, hielten sich in sehr knappen Grenzen; es kann hier auf deren Erörterung verzichtet werden, da der eine der Antragsteller, Herr von Liebermann, den Antrag zurückzog, nachdem der Negierungskommissar Herr von Woedtke erklärt hatte, daß der Entwurf eines Reichsversicherungsgesetzes ausgearbeitet worden sei, dessen Grundzüge schon mit hervorragenden Fachmännern im Reichsamt des Innern ausführlich beraten worden seien, sodaß zu hoffen stehe, den Entwurf bald vorlegen zu können.

Diehervorragenden Fachmänner" sind voraussichtlich Vertreter oder Leiter angesehener Privatversicherungsgesellschaften, und da wollen wir denn wünschen, daß die Regierung mit ihnen wirklich wohl beraten sein möge.

In Beziehung auf die freie Entwicklung des Versicherungsbetriebes, auf die Förderung der Kapitalkraft der Gesellschaften, kurz auf alles, was den betreffenden großen Privatversicherungsanstaltcn zu ihrer weitern Befestigung forderlich sein kann, werden diese Herren gewiß das Ihrige thun, wie dies ja auch die bisherigen Verhandlungen des neu geschaffnenVersicherungsbeirats" schon zur Genüge erwiesen haben. Sie werden den jungen Gesellschaften, die noch nicht über genügende Reserven verfügen, das Leben sauer machen, Grenzboten III 1898 43