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Kanzler von Müller über Goethe
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wältigt von der übermenschlichen Kraft des Geistes, der reinen Güte des Herzens, die ihm bei jeder Begegnung mit Goethe entgegentreten.Höchstes Glück der Erdenkinder sei nur die Persönlichkeit," und dieses Glück hat Friedrich von Müller ganz empfunden! Etwas davon strömt auf den Leser dieses Buches über, dessen 256 Seiten eine Fülle von Gedanken wiedergeben, deren Reichtum im buchstäblichen Sinne des Wortes unerschöpflich erscheint.Es war, schreibt Müller zum Schluß eines seiner Berichte, als ob an Goethes innerm Auge die großen Umrisse der Weltgeschichte vorübergingen, die sein scharfer Geist in ihre einfachsten Elemente aufzulösen bemüht war. Mit jeder neuen Äußerung nahm sein Wesen etwas feierliches an. . . . Dichtung und Wahrheit ver­schmolzen sich in einander, und die höhere Ruhe des Weisen leuchtete aus seinen Augen . . . seine Gedanken schienen wie in einem reinen Äther auf und nieder zu gehen." Dieser Eindruck ist es auch, den die Summe des Müllerschen Buches zurückläßt. a-

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Was nun? Daß das Reichsgericht jetzt schon überlastet ist und ihm mit der Einführung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs noch ein erheblicher Zuwachs an Arbeit bevorsteht, und zwar nicht nur in Zivilsachen, sondern auch in Strafsachen wegen des Einflusses, den das Bürgerliche Gesetzbuch auch auf das Strafrecht ausübt, darf als erwiesen angenommen werden. Es ist daher keinen. Einsichtigen verborgen, daß es dringend geboten ist, eine Entlastung herbeizuführen, soll nicht die Güte der Rechtsprechung Gefahr laufen. Hierzu bieten sich anscheinend zwei Wege dar, von denen aber nur der eine gangbar ist. Die Entlastung der ein­zelnen Richter könnte einmal erfolgen durch Vermehrung der Nichterstellen und Senate. Damit jedoch würde gerade die Erhaltung des Schatzes gefährdet, dessen Hut die einzige Aufgabe des höchsten Gerichtshofes ist, der Rechtseinheit, der Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Rechtsprechung. Aber wir wollen auch nicht etwa die Verminderung der Richterstellen befürworten. Es macht sogar einen eigentümlichem Eindruck auf uns, wenn die Negierungen im Reichstage mit beredten Worten die Überlastung des Reichsgerichts darlegen und gleichwohl die vvrhandnen Richterstellen vermindern! Denn ans eine Verminderung der Nichter­stellen kommt es doch thatsächlich hinaus, wenn sie einen Reichstagsabgeordneten zum Neichsgerichtsrat ernennen, der weiterhin mit der Billigung des Staats­sekretärs Reichstagsabgeordneter bleibt, und dessen Arbeitskraft damit notwendig dem Reichsgericht entzogen wird. Eine Vertretung durch Hilfsrichter ist ja aber bei dem Reichsgerichte gesetzlich ausgeschlossen. Selbst wenn Herr Spähn, der neue Neichsgerichtsrat, also öfter von Berlin nach Leipzig fahren sollte, um dort den Sitzungen des höchste« Gerichtshofes beizuwohnen was die Hauptsache ist: