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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Der „Streitfall" zwischen dem Kaiser und dem gegenwärtigen Regenten von Lippe, dem Grafen Ernst von Lippe-Biesterfeld, der nur durch eine nichtsnutzige Indiskretion an die Öffentlichkeit gezerrt worden ist, wohin er als eine rein persönliche Sache schlechterdings nicht gehört, wird von der Masse der deutscheu Presse in einer unglaublich albernen Weise behandelt. Wir reden hier natürlich nicht von klerikalen, demokratischen und partikulnristischen Blättern, sondern von „gnt nationalgesinnten" Zeituugeu. Die meisten gebärden sich, als ob das Deutsche Reich in den Grundfesten erschüttert sei oder wenigstens werden könnte, als ob ein Gegensatz hervorgetreten sei zwischen Kaiserrecht und Fürstcnrecht; sie empfehlen, indem sie sich natürlich auf Fürst Bismarck berufen, die Pflege des Partikularisinus als des sichersten Hortes der deutschen Einheit, uud warnen vor jeder Verletzung der bekannten „berechtigten Eigentümlichkeiten" und jeder kleinen fürstlichen Empfindlichkeit, als ob das Deutsche Reich zu deren Erhaltung gegründet worden sei, und sie rühmen wieder, daß die deutschen Fürsten für seine Aufrichtung freiwillig schwere Opfer gebracht hätten, als ob diese selbst nicht sehr wohl wüßten — an diese harten Thatsachen mnß zuweilen erinnert werden —, daß sie nur im Deutschen Reiche ihre Sicherheit finden, und daß sie ohne dessen Bestand nicht einen Tag diese Sicherheit genießen würden. So hat es Fürst Bismarck, der un­bedenklich vier Fürstenkronen zerschlug, um die Grundlagen zur deutschen Einheit zu schaffen, es wahrhaftig nicht gemeint, wenn er immer zur möglichsten Schonung der Einzelstaaten und ihrer Fürstenhäuser riet und sie, als er außer Amt war, gelegentlich in seinen Ansprachen empfahl, denn für kleine Kinder, die bei jeder Berührung aufschreien, hielt er seine Deutschen doch nicht. Wir sind unsern Fürsten­geschlechtern herzlich dankbar für die Art, wie sie sich dem Reiche angeschlossen haben, und wir wollen an ihren verbrieften Rechten so wenig gerüttelt wissen wie die „nationalen" Blätter, die jetzt für sie so hitzig eintreten, und so wenig, wie — der Kaiser. Ja, wie der Kaiser! Denn über all dem Geschrei hat man ganz ver­gessen, die Sache sachlich zu prüfen. Der Kaiser hat es abgelehnt, den Kindern des Regenten von Lippe militärische Ehren erweisen zu lassen, das ist alles, nud damit hat er recht. Denn nur Graf Erust ist durch den unanfechtbaren Schieds­spruch als ebenbürtig anerkannt worden, seine Kinder sind es nicht, da nach Fürsteu­recht, das uun einmal besteht, die Ebenbürtigkeit auch seiner Ehe zweifelhaft ist. Wenn er diese Ehren für sie verlangt hat, so hat er dasselbe gethan, als wenn der Bürgermeister einer Hansestadt, dem sie erwiesen werden, sie für seine Familie verlangt hätte, der sie nicht erwiesen werden, einfach deshalb, weil sie in diesem Fnlle nur dem Träger der Regieruugsgewnlt gelten, nicht der Person und also auch nicht den Angehörigen dieser Person. Ob es zweckmäßig war, sie in Detmold zu fordern und zu verweigern, das wissen wir nicht, und das geht uns auch gar nichts an, das ist eine Sache der Zweckmäßigkeit, nicht des Rechts. Daß der Schluß des kaiserlichen Telegramms nicht höflich ist, das ist klar, aber die Blätter, die sich zu Richten: darüber auswerfen, die kennen den Wortlaut des Briefes des Regenten ebenso wenig wie wir, und doch haben sie es nicht einmal für anständig gehalten, diesen Wortlaut abzuwarten, obwohl der Kaiser jetzt in Norwegen ist. Das ^.uäiawr st Mors, pMs Wird man doch wohl auch dem Kaiser zubilligen müssen, und man wird bis auf weiteres annehmen dürfen, daß er nicht ohne Grund einen so scharfen Ton augeschlagen hat.