Aus Württemberg
65
Der Kaiser hat einmal das Verlangen ausgesprochen, daß die Staatsbetriebe Musteranstalten in sozialpolitischer Hinsicht werden sollten. Er wird dieses Ziel niemals erreicht sehen, wenn er nicht vorher im Staatsbetriebe selbst dem persönlichen Wohlwollen für den einzelnen Untergebnen bei allen Vorgesetzten, und bei den höchsten am meisten, wieder die selbstverständliche praktische Herrschaft sichert, die man heute für nichts achtet, und die doch so viel bedeutet. Der Kampf gegen die Sozialdemokratie im Beamtentum kann nur Erfolg haben, wenn der Kaiser selbst den ganzen Ernst der Klage begreift, die in dem riesigen Beamtenhcer lauter und immer lauter wiederhallt: „Das Wohlwollen fehlt überall, und deshalb hilft alles nichts!"
Aus Württemberg
eit Jahr und Tag wird Württemberg durch drei Fragen der Landespolitik in Atem gehalten, die jede für sich eine große Bedeutung haben. Erstens versucht man die im Jahre 1819 gegebne Verfafsung „zeitgemäß" umzugestalten, zweitens will man die Steuergesetzgebung reformiren, endlich soll auch die Gemeindeverfassung verbessert werden.
Was den ersten Punkt angeht, so handelt es sich darum, einmal die erste Kammer aus einer fast ausschließlich hocharistokratischen und überwiegend katholischen Körperschaft in eine solche zu verwandeln, die auch andern Volkskreisen offen steht und sich konfessionell mehr im Einklang mit der Thatsache befindet, daß Württemberg unter hundert Einwohnern rund siebzig Protestanten zählt. Dann gilt es, aus der zweiten Kammer die dreiundzwanzig bevorrechteten Mitglieder (die sechs evangelischen Generalsuperintendenten, die drei Vertreter der römischen Kirche, die dreizehn Ritter und den Kanzler der Universität Tübingen) zu entfernen und die Kammer ausschließlich auf das allgemeine gleiche Wahlrecht zu gründen. Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist am 5. April 1893 in der zweiten Kammer (in der seit der letzten Landtagswahl vom 1. Februar 1895 die demokratische Partei den Ton angiebt) mit neunundsechzig gegen achtzehn Stimmen die Vorlage zu stände gekommen, die in die erste Kammer vier Vertreter der evangelischen, zwei der katholischen Kirche, ferner sechs Vertreter der (aus etwa neunzig Familien bestehenden) Ritterschaft und je einen Abgeordneten der Universität und der technischen Hochschule überweist. Werden diese zusammen gerechnet mit den Grenzboten III IMS l>