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Rechtsphilosophische Phantasien eines Laien
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Die große Kunstausstellung in Berlin

hat sich aber alles Strafrecht aus der Blutrache entwickelt; der gerichtliche Zweikampf die Bataille, wie ihn ausdrücklich dieAssisen" für das Königreich Jerusalem erwähnen, beruht auf altgermanischer Sitte; L. v. Ranke in seiner Weltgeschichte ist unser Zeuge.

Wir glauben, daß mit der Kaiserlichen Verordnung über den Zweikampf das Notwendige und Rechte geschehen ist: möglichste Einschränkung der An­wendung durch die Verweisung an ein Schiedsgericht, aber Anerkennung des Zweikampfs mit der bewehrte» Faust als einer Ultimi rg,tio in gewissen aus gesetzlichem Wege nicht genügend austragbaren Fällen, wobei die Autorität des Gesetzes und des Staats durch die gesetzliche Bestrafung gewahrt bleibt. Auch der Mann aus dem Volke läßt sich den Appell an die unbewehrte oder anders bewehrte Faust als ulliing, ratio nicht wegdisputiren, ja sogar erwählte Ver­treter des Volkes, die berufensten Hüter der Autorität der Gesetze, haben in neuester Zeit wiederholt diesen Appell nicht verschmäht- Mit der Einschränkung auf die schwersten Fülle müssen die Konflikte zwar seltner aber auch schwerer werden, eine Entwicklung, wie sie auch bei Völkerkümpfen Kriegen zu beobachten ist. Daß für deu Einzelzweikampf wohlbegründete Bräuche und Regeln bestehen, die nicht ungestraft übertreten werden, ist vom Standpunkte der Sittlichkeit und Menschlichkeit eine erfreuliche Bestätigung dafür, daß Sitte und Gesetz auch in solchem äußersten Falle uoch Vorschrift und Maß geben.

Auch die volkstümlicheheilige" Feme sorgte sür Gerechtigkeit nach den Nechtsanschauuugen ihrer Kreise, weil und so lange die ordentlichen Gerichte dazu außer stände waren.

Die große Kunstausstellung in Berlin

Von Adolf Rosenberg 1

ie allgemeine Bilderschau, die alljährlich, jetzt gemeinschaftlich von der Akademie der Künste und dem Verein Berliner Künstler, in dem Landeskunstausstellungsgebüude in Moabit veranstaltet wird, ist und bleibt doch das Hauptereignis im Berliner Kunst­leben eines Jahres, wie sehr sich auch die Leiter der privaten Kunstausstellungen, d. h. die Kunsthändler den Winter und Frühling über be- eifern mögen, die Neu- und Wißbegier des großen Publikums durch die Vor­führung immer neuer verwunderlicher Kunstwerke rege zu halten. Zwei oder drei dieser rastlosen Leute wollen sogar den Versuch machen, auch während