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Der Schutz der persönlichen Freiheit
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Die Doktorfrage

sie angewiesen. Das legt leicht die Versuchung nahe, daß sie bei Übertretungen zu schonend gegen diese Beamten vorgehn. Sie und die Gerichte müssen mit eiserner Strenge Amtsüberschreitungen der Polizeibeamten verfolgen. Und ebenso mögen die Beamten, die in Begnadigungsfällen den ausschlaggebenden Vortrag halten, recht gründlich prüfen und auch auf das verletzte Nechts- bewußtseiu im Volke Rücksicht nehmen. Geschieht dies, so ist mit den be­stehenden Gesetzen wohl auszukommen, uud die Gefahr ist völlig ausgeschlossen, daß wir uns dem unerträglichen Zustand eines uniformirten Banditentums uähern. Dem Publikum bleibt die Aufgabe, bei einem Konflikt mit Polizei­beamten um jeden Preis Ruhe zu halten, freilich auch ihre Amtsüberschrei­tungen rücksichtslos anzuzeigen.

Riel F. Llvers

Die Doktorfrage

ehrfach ist in den letzten Jahren bei den Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses eine Frage zur Sprache gebracht worden, die gegenüber den gewaltigen andern Aufgaben der Unter­richtsverwaltung nur eine bescheidne Bedeutung beanspruchen kann, deren endliche Regelung aber einmal wird erfolgen müssen; es ist dies die Frage einer einheitlichen Regelung der Bedingungen, unter denen an einer Universität des Deutscheu Reichs die Doktorwürde erworben werden kann.

Schon etwa vor zwanzig Jahren brachte Theodor Mommsen im preußischen Abgeordnetenhause diese Frage zur Sprache, und zwar bei einem in jener Zeit vielfach besprochnen Falle: die philosophische Fakultät einer deutschen Universität hatte einem ihr ganz unbekannten Manne ohne jede nähere Prüfung den Doktortitel verliehen, lediglich auf Grund einer von ihm vorgelegten Ab­handlung, die, wie sich alsbald nach ihrer Veröffentlichung herausstellte, wört­lich aus schon früher erschienenen wissenschaftlichen Arbeiten abgeschrieben war. Mommsen regte damals die Frage an, ob es sich nicht empföhle, daß das Reich die Promotionsfrage einheitlich regle, um in Zukunft derartige Miß­bräuche auszuschließen. Irgend welchen Erfolg hat diese Anregung nicht gehabt; noch heute herrscht an den verschiednen Universitäten oft sogar desselben Bundesstnats eine erstaunliche Verschiedenheit der Anforderungen, die bei der Erteilung der Doktorwürde gestellt werden. Daraus erklären sich That­sachen, die von Zeit zu Zeit in der Tagespresse hämisch besprochen werden, und die der deutschen Wissenschaft, insbesondre den Universitäten, nicht zur