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Maßgebliches und Unmaßgebliches
denkmal der Annette von Droste-Hülshoff steht, bis über Hagenau hinaus ist der ganze sanfte Abhang ein einziger Weingarten; das lichte Mattgrün der Neben bedeckt einförmig dieses Gestade, so wie in Flachländern Wiesen oder Rübenfelder weite Flächen einnehmen. Steigt man auf engen Wegen die heißen Wände hinauf, wo der edelste Seewcin, der Mersburger, ausgebrütet wird, so sieht man auf der Hochebne Hopfengürten, Obstbüume, Kleefelder, aber meilenweit kein Getreide. Dahinter steht in der Ferne wieder der dunkle Rand des Waldes.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Kolonialleitung im Auswärtigen Amt. Die Ernennung des bisherigen Direktors der Kolonicilabteilung des Auswärtigen Amts zum Unterstaatssekretär und Vorsteher der ersten (politischen, d. h. diplomatischen) Abteilung dieses Amtes beweist, daß die Ausgestaltung der Kvlonialverwaltung zu einem selbständigen obersten Reichsamt für absehbare Zeit nicht vorgesehen ist, da sonst Freiherr von Nichthofen lieber Staatssekretär eines unabhängigen Kolonialamts geworden wäre, als Inhaber des am meisten überlasteten Postens des Auswärtigen Amts, der zugleich wenig Initiative erlaubt, weil der thatsächliche Chef der ersten Abteilung der Staatssekretär selbst ist. Es darf wohl zunächst als Aufmerksamkeit gegen den Herzog-Regenten von Mecklenburg, den rührigen Präsidenten der Kolonialgesellschaft, und sodann gegen den regierungsfreundlichen Teil der Konservativen betrachtet werden, daß nach langem Suchen der mecklenburgische Konservative, Herr von Buchka, zum Direktor der Kolouialabteilung ernannt worden ist.
Der etwas häufige Wechsel läßt einen Rückblick auf die bisherigen leitenden Persönlichkeiten angebracht erscheinen, zumal da nun ein gänzlicher Neuling im auswärtigen Dienste die Kolonialabteilung übernimmt. Die offiziösen Empfehlungen des Herrn von Buchka auf Gruud seiner Mitgliedschaft der Kolonialgesellschaft klingen wunderlich. Die juristische Thätigkeit ist auch keine glücktiche Vorbereitung, da es sich hier um eine praktische Verwaltung handelt. Die Kolonialabteilung ist bei dem Beginn der Einrichtung der Schutzgebiete nur ein Referat der ersten Abteilung des Auswärtigen Amts gewesen, um das sich der große Kauzler anfänglich selbst bekümmerte, sodaß der Referent, Geheimer Legationsrat Dr. Krauel, nur Bismarcks Willen auszuführen hatte. Damals wnrde die Kolonialpolitik noch nicht hoch bewertet, sonst hätte gerade Herr Krauel nicht Referent werden können. Er hieß im Amt bloß der Mann mit dem leichten Herzen, da er als Generalkonsul in Sydney die deutschen Ansprüche auf den Fidschi- und Tongainseln gegenüber den englischen Anmaßungen schlecht gewahrt und allzu wohlfeil preisgegeben hatte. Der Sansibarvertrag war bei solcher Auffassung unschwer vorauszusehen. Während bei der Aufnahme der Kolonialpolitik Bismarck selbst mit genialem Blick eingriff und höchsteigenhändig die Weisungen gab, blieb die spätere Ausführung mehr dem damaligen Staatssekretär, Herbert Bismarck, und dem genannten Sachreferenten überlassen. Beide ließen sich von England völlig übertölpeln, als Dr. Krauel in London auf