Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Großherzog Leopold in sein durch Preußen von den Freischärlern gereinigtes Land zurückkehrte, verlieh er den Neicheuauern für alle Zeiten das Recht, fünfzig Mann Militär und dreißig Spielleute zu halten. Daß die kleine Insel auch im Erust ihren Mann stellt, beweist das Kriegerdenkmal in Mittelzell mit einer langen, in Stein gegrabenen Liste von Mitkämpfern des 1870er Krieges. An einem Kreuzweg zwischen Mittel- und Niederzell ist außerdem zur Eriunernng an zwei in'diesem Kriege gefallene Reichenauer ein Stein- krenz errichtet. Scheffel erzählte gern, wie er sich unter den alten Schatten- büumeu vor dem Wirtshaus von Mittelzell bei einer Flasche goldncn Neiche- nauers in die karolingischen Kaiser- und Klosterzeiten zurückgedacht habe, uud wie wohl es ihm später nach 1870 ward, wenn er von Radolfzcll herüberfuhr und in demselben Schatten die nene Kaiserzeit überdachte, die ihn so tief ergriffen und manches in ihm. dem alten Großdeutschen und Preußenhasfer, umgewandelt hatte.
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zur Geschichte der Entstehung der Zünfte. Rudolf Eberstndt hat in seiner Studie: Ä^istorium und ?ratvr»it»s (Leipzig, Duucker und Hnmblot, den schwierige» Gegenstand nicht allein durch eine Fülle urkundlichen Materials aufgehellt, das vorzugsweise französischen Quellen entnommen ist, sondern ""ch eine grundsätzliche Schlichtung des Streits versucht, den die Vertreter der entgegengesetzten Theorien vom hoferechtlicheu Ursprung der Zünfte und von der freie» Einung mit einander führen. Die Zunft ist nach Eberstadt zweifellos hvfe- rechtlichen Ursprungs. Das Hofecnnt entwickelt sich aus einem Herrendienst zum ^la^iswium, zum Amt eines erwählten Vorstehers fort, der gar nicht einmal ein Gewerbegenosse zu sein braucht, und die Gliederung, deren Spitze der „Meister" ist. giebt den Rahmen ab für die Gewerbeorganisation, die später Zunft heißt. Die kirchlichen Bruderschaften waren allerdings freie Einungen (was nicht immer gleichbedeutend war mit Einnngen von Freien), aber nn sich noch keine Zünfte und überhaupt keine Körperschaften des öffentlichen Rechts; das wurden sie erst dadurch, daß ihnen die Zunft von der Obrigkeit verliehen wurde. Die Freiheit, führt der Verfasser aus, sei bei dieser Entwicklung nicht zu kurz gekommen; sei die Zuuft kein freies Nechtsiustitut. so sei sie dafür ein befreiendes gewesen. Die alte, vor- swtliche Volksfreiheit, die ursprünglich die Quelle des öffentlichen Rechts und demnach etwas positives gewesen war, sei nun einmal verloren gewesen; alles Recht sei an den Staat übergegangen, der von da nn die einzige Nechtsquelle wurde, die Freiheit aber sei eiu negativer Begriff geworden: Unabhängigkeit vom Staatszwange. Diese Unabhängigkeit mußte Schritt für Schritt wieder erkämpft und fortwährend verteidigt werden. Die Zünfte waren es vorzugsweise, die diesen Kampf führten nnd die Freiheit auf dem Wege der Erwerbung von Sonderrechten, von Privilegien, zurückeroberten. Bei den Kämpfen der mittelalterlichen Zünfte handelte es sich keineswegs um solche Lappereien wie bei uusrer heutige» Zünftlerei.