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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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richtete gesetzliche Bewegung unmöglich gemacht hätten. Der Verfasser giebt indes die Hoffnung nicht auf, daß es noch zu einer solchen kommen werde.Nach der beginnenden Erweckung des Klassenbewußtseins, schreibt er S. XIII der Einleitung, nach den Vorarbeiten zur Erzeugung eines Gesamtwillens im Arbeiterstande und nicht zum wenigsten nach der angefachten Erbitterung gegen die Kapitalsherrschaft ist auch heute noch eine Möglichkeit vorhanden, daß eine gewerkschaftliche Bewegung mit geradezu elementarer Gewalt von dem Zeitpunkte an znm Durchbruch gelangte, wo die Einsicht allgemein würde, daß der Ausbau von Berufsvereinigungen eine unerläßliche Voraussetzung weiterer Fortschritte der arbeitenden Bevölkerung bildet."

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Jahrbuch für den Oberbergamtsbezirk Dortmund. Nach den Won des Königliche» OberbergamtS zu Dortmund und Benutzung andrer authentischer Unterlagen zusammengestellt von vr. zur. Weidtmann, Königlicher ^emlZ Oberbergrat zu Dortmund. Dritter Jahrgang. Mit einer kolorirten Karte des Ruhrkohlenbeckens. Essen, G. D, Baseler, 1897

Das Buch ist ein aus amtlichen Quellen geschöpftes reines Nachschlagebnch ohne Naisonncment und Tendenz, wenn man nicht etwa das Lob des Syndikats im Vorwort tendeuziös finden will. Es giebt Auskunft über die Behörden und die unter der Aufsicht des Oberbergamts stehenden Anstalten, über das Nheinisch- westfälische Kohlensyndikat uud die übrigen Verkaufsvereinignngen, enthält eine Nach- weisnng über die gezahlten Arbeitslöhne und die zahlreichen Bergpvlizeiverordmmgcn, endlich ein Verzeichnis der Bergwerke des Bezirks in alphabetischer Ordnung mit Angabe der Nechnnngsnbschlüsse, Kurse usw. Das Jahrbuch legt Zeugnis ab von dem erfreulichen Fortgange der Produktion und wird allen Aktionären, Aktienkänfern und sonstigen Interessenten sehr nützlich sein. Der Sozinlpolitiker wird freilich eine nicht ausschließlich aus amtlichen Quellen geschöpfte Ergänzung dazu wünschen, aus der unter anderm zu ersehen wäre, wie und in welchem Umfange die vor­trefflichen Bergpvlizeivervrdnungen ausgeführt werden. Anläßlich des letzten furcht­baren Unglücks auf der Zeche Verein. Karolinenglück erhebt die deutsche Berg- und Hüttenarbeiterzeitnng wiederum die Anklage, daß es an der Ausführung fehle. Eine Gerichtsverhandlung wird ja wohl darthun, was an dieser Anklage wahres ist, aber rein aus den Fingern gesogen ist sie nicht, denn sie beruht auf den Aussagen zweier Fachmänner, die sich an den Rcttungsarbeiten beteiligt und dabei den Zu­stand der Grube in vieler Beziehung vorschriftswidrig gefunden haben.*) Die Löhne entsprechen der Schwierigkeit, Wichtigkeit und Gefährlichkeit der Arbeit keines­wegs. Der Jahresverdienst der Steinkvhlenberglcnte betrug im Jahre 1895 nach der Tabelle des Jahrbuchs auf Seite 106 bis 107 für die Klasse -r (unterirdisch beschäftigte eigentliche Bergarbeiter) im Bezirk Dortmund 1114, in Niederschlesien 796, in Oberschlesien 740 Mark. Wie der Bericht auf Seite 110 zu der Angabe ge-

Eine der in diesem Bericht angeführten Ordnungswidrigkeiten, die massenhafte An­sammlung trocknen Kohlenstaubes, ist in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses am 24. Februar vom Minister Vrefeld ausdrücklich zugegeben worden, und nach dessen Rede sah sich der Abgeordnete Gothein veranlaßt zu bemerken: was helfen die besten bergpolizcilichen Vor­schriften, wenn sie nicht befolgt werden.