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Die niederdeutsche Frage in Belgien und Südafrika. 1
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Zum Kampf um ein Ehrengericht im ärztlichen Stande

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ist thatsächlich auch seit der Gründung des neuen Reichs noch zurückgewichen, und die welschen, slawischen und magyarischen Wogen bröckeln weiter an der losen deutschen Sprachküste. Ahmen wir das Beispiel unsrer kühnen Volksgesippen in den Niederlanden nach, die ihre Deiche weit ins feindliche Meer hinaus­bauten und dem tückischen Elemente neue Landstriche abgewannen. Poldern auch wir das schutzlose deutsche Land in der französischen Umarmung mit unsrer waffengewaltigen Kraft ein und vollenden wir Bismarcks Werk der begonnenen Einigung aller deutschen Stämme. Auf dem alten Tummelplatz der franzö­sischen Waffen, den belgischen Blachfeldern, wird auch künftig entschieden werden, ob das Deutschtum oder die Franzosen die Vorherrschaft behaupten sollen. Ein Gleichgewicht kann es für Frankreich nicht geben, wohl aber für uns; dann jedoch müsfen wir auch die nationalen Sieger sein, die ihre Übermacht nie­mals gemißbraucht haben.

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Zum Kampf um ein Ehrengericht

im ärztlichen Stande

n der Novembernummer des ärztlichen Vereinsblattes vom vorigen Jahre find von der Redaktion über das wahrscheinliche Nichtzustandekommen ärztlicher Ehrengerichte Betrachtungen ver­öffentlicht worden, die ich weder für richtig, noch im Interesse des ärztlichen Standes für angebracht halte und deshalb nicht unwiderlegt lassen will.

In dem Artikel heißt es:Man verschmäht es, einen Einfluß zu ge­winnen auf diejenigen Elemente des Standes, die, außerhalb der Vereins- organisatiou stehend, sich über die Regeln des Auslands, der Kollegialität frei hinwegsetzen; man stößt das Recht der Besteuerung von sich, mit welchem man Einrichtungen zur Linderung materieller Not der Ärzte und ihrer Familie» treffen konnte. Und weshalb? Weil nicht alles so geboten wird, wie dieser und jener sich das gedacht hat. weil man ängstlich besorgt ist, den Männern, die sich der von uns selbst geschaffnen Ordnung nicht fügen wollen, einen weit über das sonst übliche Maß hinausgehenden Schutz zu gewähren, weil man Befürchtungen hegt wegen mißbräuchlicher Anwendung von Gesetzesvorschriften, die in keiner Weise möglich ist." Zum Schluß heißt es noch:Es ließe sich über das Thema noch gar vieles sage», aber es nützt ja nichts, und die Be­schäftigung mit dem Thema ist uns verleidet."