Die Annahme des Flottengesetzes
m 28. März 1849 wählte die Nationalversammlung in Frankfurt kraft der Souveränität, die sie sich selbst zuschrieb, den König Friedrich Wilhelm IV. zum „Kaiser der Deutschen." Er lehnte die Krone ab und brachte damit die ganze so hoffnungsreich begonnene Einheitsbewegung zum Scheitern. Fast fünfzig Jahre später, am 28. März 1898, hat der verfassungsmäßige deutsche Reichstag das ihm von der Negierung des Deutscheu Kaisers vorgelegte Gesetz über die Neugründuug der deutschen Kriegsflotte — denn eine solche ist es so gut, wie die preußische Heeresreorganisatiou Wilhelms I. eine Neugründung des Heeres war — in dritter Lesung endgiltig angenommen. Ein merkwürdiges Zusammentreffen der Tage, und eine merkwürdige Parallele! Selbst der verhärmtste Pessimist wird nicht leugnen können, daß das nationale Leben seit 1848 ungeheure Fortschritte gemacht hat. Vor fünfzig Jahren rang das putsche Volk noch um die Grundlagen seiner nativnalstaatlichen Existenz, und w dem Augenblicke, wo seiue Vertreter seit 57 Jahren zum erstenmale wieder einen Kaiser kürten, waren sie thatsächlich weiter von der Erfüllung ihrer Wünsche entfernt als am Anfange der ganzen Bewegung. Hellte ist nicht nur der deutsche Nationalstaat unter dem Kaisertum der Hoheuzollern fast seit drei Jahrzehnten eine Thatsache, sondern das Reich ist auch in die Reihe der Welt- Mächte eingetreten uud schickt sich mit ruhiger Energie an, seinen Anteil an der Weltherrschaft zu behaupten. Damals drohte England in frechem Hochmut, die schwarzrotgoldne Flagge der deutschen Kriegsschiffe als eiue See- räuberflagge zu behandeln; heilte begrüßen die riin«ZL Deutschland als eine der Seegrvßmächte, und unsre Flagge, die in ihrem Schwarzweißrot die Farbe» Grmzlwte» II I8W ?