Braunschweigisches
ii der letzten Zeit ist in den Tagesblättern wieder öfter über die braunschweigische Thronfolgefrage geschrieben worden. Seit dem Antritt der jetzigen Regentschaft ist diese Frage nicht mehr zur Nnhe gekommen, und es hat den Anschein, daß sie noch öfter die Öffentlichkeit beschäftigen werde. Die gegenwärtige Lage und
ihre Vorgeschichte dürfen als bekannt vorausgesetzt werden: Mit dem Herzog Wilhelm, der uuvermühlt blieb, erlosch die ältere Linie Braunschweig. Nach dem bestehenden Familieuvertrage sollte das Land an die jüngere Linie in Hannover fallen. Da vorauszusehen war, daß infolge der Einverleibung Hannovers die Thronbesteigung des ältesten Agnaten auf Schwierigkeiten stoßen würde, wurde am 16. Februar 1879 ein Negentschaftsgesetz zwischen Regierung und Landtag vereinbart; dieses bestimmte, es solle, falls der berechtigte Thronerbe nach dem Tode des Herzogs am Regierungsantritt verhindert sei, ein Regentschaftsrat aus den drei stimmführenden Mitgliedern des Staatsministeriums und den Präsidenten des Landtags und des Oberlandesgerichts gebildet werden. Am 18. Oktober 1884, am Todestage des Herzogs, trat der Negentschaftsrat die Negierung an. An demselben Tage nahm der Herzog von Cumberland, das Haupt der hannöverschen Linie, durch Patent von dem Herzogtum Besitz, wobei er zugleich in einem Rundschreiben an die deutschen Fürsten mitteilte, daß er gesonnen sei, die Reichsverfassung ganz anzuerkennen. Das braunschweigische Ministerium ließ sowohl das Patent, als auch die Aufforderung des Herzogs, sich mit ihm in Beziehung zu setzen, unbeachtet. Am 2. Juli 1885 erklärte der Bundesrat auf Antrag Preußens, daß die Regierung des Herzogs von Cumberland in Vraunschweig mit dem innern Frieden nnd der Sicherheit des Reiches nicht verträglich sei. Der braunschweigische Landtag gab hierzu seine Zustimmung nud erwählte auf Vorschlag des Regentschaftsrats am 21. Oktober 1885 den Prinzen Albrecht von Preußen zum Regenten.
Bei seinem Einzug in Braunschweig wurde der Regent mit großem Jubel begrüßt. War doch die fernere Selbständigkeit des Landes gewährleistet, an deren Fortbestand viele gezweifelt hatten. Aber bald wurde die Stimmung kühler. Die häufige Abwesenheit des Regenten und seine wohl prinzipiell geübte Zurückhaltung wurden bedauert, obwohl der verstorbne Herzog noch viel seltener in den Mauern seiner Residenz zu weilen pflegte. Seit ungefähr