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Die Gffizierspostämter in Preußen
ährend sonst überall im deutschen Reiche selbst kleinere Postämter von gründlich gebildeten Fachbeamten geleitet werden, liegt in den ältern Provinzen des Königreichs Preußen die Verwaltung von 132 Postämtern erster Klasse in den Händen verabschiedeter Offiziere. Diese Verwendung invalider Offiziere als Postamtsvorsteher ist zuerst von Friedrich dem Großen nach Beendigung des zweiren schlesischen Krieges eingeführt worden.") Er befahl, daß „mittelmäßige und nicht an der Grenze gelegne Postämter mit invaliden Offizieren" besetzt werden sollten. Unter Friedrich Wilhelm II. wurden sogar zwei Drittel der Postämter zur Besetzung mit Offizieren bestimmt. Die verabschiedeten Offiziere betrachteten aber bald die ihnen verliehenen Postämter nur als Sinekuren, svdaß sich Friedrich Wilhelm III. genötigt sah, dem Schaden, der der Post- verwciltnng durch die überhandnehmende Anstellung der Invaliden erwuchs, Einhalt zu thun; er bestimmte, daß bei der Vakanz eines Offizierspostamts der älteste dazu vorgemerkte Offizier zum Titularpostmeister mit 200 Thalern Gehalt ernannt würde, während die thatsächliche Verwaltung des Postamts einem Fachbeamten übertragen werden sollte. Wenn einer oder der andre invalide Offizier das Amt selbst übernehmen wollte, so mußte er in einer Prüfung die Befähigung zu eigner Geschäftsführung uachwciseu.
Die UnHaltbarkeit der hierdurch geschaffnen Zustände machte sich aber bald geltend. Schon Hcirdenberg erkannte, daß „die bisherige Einrichtung nicht angemessen und dem öffentlichen Dienste nachteilig sei." Er war daher als Staatskanzler bestrebt, die Versorgung invalider Offiziere mit Postmeisterstellen gänzlich zu beseitigen. Das gelang ihm aber nicht. Die Titularpostmeister fielen erst nach der Reorganisation der preußischen Postverwnltung im Jahre 1850 weg. Darnach sollten die Offiziere in jedem Falle die Verwaltung des ihnen verliehenen Postamts selbst führen und ihre Befähigung dazu durch eine Prüfung nachweisen. Die Bewerber mußten znr Erlernung des Postdienstes bei einem Postamt eintreten und sich die zur Verwaltung einer Postmeisterstelle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten praktisch erwerben. Die Grund-
") Vergl. Stephan, Geschichte der Preußischen Post,