Maßgebliches und Unmaßgebliches
Stillstand der Sozialreformen? Die Entgegnung, die der Staatssekretär des Innern in der Reichstagssitzung vom 13. Dezember vorigen Jahres dem Abgeordneten Bebel ans seinen abgedroschnen Vorwurf: die Arbeiter fänden keine genügende Berücksichtigung im Reich und in den Einzelstaaten, hat zu teil werden lassen, ist natürlich Veranlassung geworden zu neuen beweglichen Klagen über den Stillstand der Sozialreformen in dem vielstimmigen Chor der Generalpächter sozialer Gesinnung und Arbeiterfreundlichkeit. In bekannter Weise haben dabei besonders die sozialpolitischen Kundgebungen des Kaisers von 1890 wieder herhalten müssen. Auch die Soziale Praxis der Herren von Berlepsch nnd von Rottenburg hat es sich nicht nehmen lassen, ihren Lesern von neuem den angeblichen Widerspruch zwischen der heutige» Lage der Sozialpolitik im Reiche und der Kabinettsordre vom 4. Februar 1890 aufzutischen, in der es heißt: „daß es eine Aufgabe der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben." Diese mißbräuchliche Verwertung der Februarerlasse durch Leute, die weder zur Mitarbeiterschaft an der Spezialität unsrer „ersten" Pamphletisten, Quidde uud Hardeu, noch zur Gefolgschaft der Herren Bebel und Liebknecht gehören, hat ihre giftige Wirkung dadurch nicht verloren, daß sie chronisch geworden zu sein, und daß man sich gewissermaßen an sie gewöhnt zu haben scheint. Es ist vielmehr, schon in Rücksicht auf die akuten Erscheinungen, die die bevorstehende Reichstagswahlkampagne zeitigen dürfte, dringend geboten, dieses Hcmpt- und Paraderüstzeug der sozialistischen Schwarmgeister, wo immer es in Aktion gesetzt wird, in seiner ganzen Kläglichkeit zn zeigen. Seine Schärfe besteht doch nnr in der Gedankenlosigkeit der Masse und seine Wirkung in der Untergrabung des Vertrauens dieser Masse zu der Person des Kaisers, desselben Kaisers, der wegen der Februarerlasse von der sozialpolitischen Reaktion anfs äußerste verhöhnt und bekämpft worden ist und noch bekämpft wird. Man kann die Frage füglich für müßig erklären, ob die Kundgebungen von 1890 mit Rücksicht auf jeden möglichen Mißbrauch durch Unverständige uud Böswillige besser unterblieben wären. Sie sind da, sie find gemißbraucht worden, wie Worte nnd Sätze uud der ganze Inhalt von Thronreden nnd andern „Allerhöchsten" Kundgebungen gemißbraucht worden sind zu allen Zeiten und überall, auch vor und nach Bismarcks Rücktritt. Aber das steht fest: sie werden in der Geschichte Wilhelms II. dereinst ein schönes, rühmenswertes Blatt bilden, trotz Mißbrauch uud Uudauk, die bisher ihr Lohn waren. Davon, daß sich heute die Sozialpolitik des Reichs in Widerspruch gesetzt habe zu dem sachlichen Inhalt der 1890 er Politik, kann gar keine Rede sein; die Rederei vom „neuesten Kurs" in diesem Sinn ist bis heute eine Fabel, eine Lüge geblieben. Wie könnte sich auch eiu Politiker mit gesunden Sinnen nur so stellen, als ob er die von der Soziale» Praxis zitirten Sätze der Kabinettsordre vom 4. Februar 1890 dahin aufgefaßt hätte, daß mm. sofort, überall, für alle Arten von Arbeitern nach Geschlecht, Alter nnd Beschäftigung und ohne jede Rücksicht