Beitrag 
Sagenbildung und Sagenentwicklung
Seite
88
Einzelbild herunterladen
 

88

Das deutsche Dorfwirtshaus

der Harlunge und die grundlose Vertreibung Dietrichs genügend gezeichnet war; Odociker aber konnte Übergängen werden, weil Ermenrich den wesentlichen Teil seiner Thätigkeit übernommen hatte. Es ergiebt sich also die auffüllige Thatsache, daß zwei Umstünde, ohne die der Ursprung unsrer Sage kaum denk­bar Ware, infolge ihrer Weiterentwicklung gänzlich daraus verschwinden.

(Schluß folgt)

HM

ÄSH

,

Das deutsche Dorfwirtshaus

Line Wanderstudie

2

as Dorfwirtshaus gehört in erster Linie dem Dorf, in zweiter erst dem Verkehr, der die Dorfstraße durchzieht; der Verkehr macht es zum Gasthaus. In abgelegnen, verkehrsarmen Gegenden hängt daher seine Güte, ja sein Dasein von den Ansprüchen der Dorfbewohner ab. Es hat bis vor wenigen Jahren in manchen Teilen Deutschlands Dörfer gegeben, die überhaupt keine Wirtshäuser hatten, weil der Verkehr keine ins Leben rief, weil sich die Bauern mit einem alten Baumstamm vor dem Rathaus als Beratungsbank begnügte» und ihren Durst mit dem Haustrunk stillten. Alls dem Flüming, jenem sandigen Höhenrücken, der von der Gegend von Magdeburg uach der Niederlausitz zieht, hat die Ver­waltung im Interesse des wachsenden Verkehrs erst neuerdings in einzelnen Dörfern die Gründung von kleinen Gasthäusern anregen müssen. Häufig sind die Wirtshäuser, die keine besondern Fremdenstubeu haben, weshalb die bessern Gäste in dem besten Zimmer der Wirtsfamilie untergebracht werden. In dem wunderbar stillen Sibratsgsäll im Bregenzerwald schlief ich so ein­mal in Gesellschaft der in Wachs nachgebildeten, früh verstorbnen Kinder des Hauses wie in einer Gruft oder einem kleinen Tempel des Seelenkults. Aber Deutschland ist doch fast in allen Teilen von Verkehrsäderchen soweit durch­zogen, daß der Wandrer in allen größern Dörfern Stärkung und zur Not auch Unterkunft finden kann. Auf die Gastfreundschaft der Gutshöfe, Pfarrer usw. augewiesen zu sein, das beginnt erst im polnischen und ungarischen Osten. Nur als ein Rest vergangner Zeiten hat sich in einzelnen Teilen Süddeutschlands der Anspruch der „Studenten" auf Bewirtung im katholischen Pfarrhaus, zur Not auch auf Unterkunft und Viatikum erhalten; manche geistliche Herren werden dadurch ganz gehörig mitgenommen, und ich habe im Algäu Klagen gehört über die