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Fünfundzwanzig Jahre deutscher Reichsstatistik
Beamten damit vertraut sind. Daran kann von außen nicht gerührt werden, ohne zu schaden. Je größere Ansprüche gemacht werden, umso mehr wird man sich vor störenden Eingriffen zu hüten haben.
Nur nach einer Richtung, freilich einer sehr wichtigen, scheint uns der zukünftigen Entwicklung kräftige Hilfe unentbehrlich zu sein, und zwar für die wisfenschaftliche Leistung. Ist es in den ersten fünfundzwanzig Jahren durch die Pflichttreue aller Teile gelungen, der Gefahr vorzubeugen, daß die deutsche Reichsstatistik wieder auf das subalterne Niveau des Zeutralbureaus des Zollvereins hcrabsank, im zweiten Vierteljahrhundert wird diese Gefahr sicher nicht mehr beschworen werden können, wenn man das Mißverhältnis zwischen Bureaupersonal und Mitgliedern weiter wie bisher anwachsen läßt, und vollends, wenn etwa zugleich die unglückselige Snbalternisiruug des Vurean- personcils burcaukratischer Gleichmacherei und „Zivilversorgung" zuliebe auch in der Neichsstatistik zunehmen sollte. Soll das Kaiserliche Statistische Amt nicht zur subalternen Rechenmaschine des Reichsamts des Innern werden, unter das es au sich wohl ganz zweckmäßigerweise gestellt ist, so müssen die Mitgliederstellen schon jetzt vermehrt und in Bezug auf Gehalte und Rang so ausgestattet werden, daß auch Männer von hervorragender, namentlich auch wissenschaftlicher Bedeutung. Volkswirte und Statistiker ersten Ranges, dauernd in ihnen Befriedigung finden können. Die besondre wisfenschaftliche Bedeutung, Arbeitskraft und Aufopferung der Männer, die bisher das Amt auf der Höhe gehalten haben, sollte nicht über die Gefahr täuschen, die in der unzureichenden Ausgestaltung der statistischen Beamtenlaufbahn liegt; zum Assessorentaubenschlag darf das Amt auf keinen Fall werden. In seinem Gutachten über die Gründnng und Einrichtung einer Reichsbehörde für deutsche Statistik, das Nümelin im Mai 1871 als Referent der Kommission zur weitern Ausbildung der Statistik des Zollvereins abgab, und das von der Kommission mit dem Bericht vom 26. Mai desselben Jahres dem Bundesrat überreicht wurde, ist in voller Schärfe die Beantwortung der Vorfrage verlangt: „Liegt die Aufgabe des statistischen Amts überhaupt ausschließlich oder wenigstens vorherrschend in der Ermittlung und Veröffentlichung zuverlässiger Zahlen, sodaß die Verwertung und Verarbeitung des gebotenen Stoffs der freien Wissenschaft oder dem praktischen Gebrauch anheimgestellt bleibt? oder aber bildet diese wissenschaftliche Analyse und Behandlung des statistischen Materials einen wesentlichen und unerläßlichen Teil der Aufgaben des Amts selbst?" Und nicht minder scharf giebt der Referent sein Urteil dahin ab: „daß die statistischen Ämter nur im Falle der Bejahung dieser letztgestellten Frage den Namen wissenschaftlicher Institute mit Recht und Ehre führen, daß sie nur in diesem Falle dem Staat und der Gesellschaft die hohen Dienste leisten können, deren wir uns gern und mit Fug zu rühmen pflegen, daß der Wert und die Leistung der einzelnen Bureaus nicht nach den Bänden von Zahlen, die sie in die Welt senden,