Maßgebliches und Unmaßgebliches
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hinaus, und den Feinden Deutschlands wird Gelegenheit geboten, über die Zustünde im deutschen Reich Betrachtungen anzustellen. Das ist bedauerlich, aber wahre Freunde des Lehrerstandes werden, anstatt auf die diesen Vorfall ausbeutende Sensationslust zu schelten, hieraus die Mahnung entnehmen, daß der Lehrerstand im eignen Interesse auf Besserung dringe.
Schöneberg Th. Brix
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Bäcker- und Kellnerschutz. Da der Ansturm der Bäckermeister gegen die Verordnung des Bundesrats nicht nachläßt, und da dieser nach den mit den Bäckern gemachten Ersahrungen Bedenken tragen kannte, durch Regelung der Arbeitszeit im Gastwirtsgewerbe ein zweites Wespennest aufzurühren, so ist es Pflicht der Publizistik, die Punkte, auf die es ankommt, nachdrücklich hervorzuheben. Die Verordnung des Bundesrats vom 4. März 1896 gilt nur für solche Bäckereien und Konditoreien, die regelmäßig die Ncicht hindurch arbeiten. Für diese bestimmt sie, daß die Arbeitszeit der Gesellen zwölf Stunde», die der Lehrlinge im ersten Jahr zehn Stunden, im zweiten Jahre elf Stunde» nicht überschreiten darf (wo eine einstündige Arbeitspause üblich ist, werden dreizehn, zwölf und elf Stunden bewilligt), daß zwischen je zwei Arbeitsschichten acht Stunden ununterbrochner Ruhe liegen müssen, uud daß eiuem Gesellen nicht mehr als sieben Schichten in der Woche zugemutet werde» dürfen. Was besagt diese Vorschrift? Daß eiue Grausamkeit — und eine solche ist es, wenn man Menschen, namentlich jnnge Menschen, der Nachtruhe beraubt — nicht durch überlange Dauer der Arbeitszeit ius Unerträgliche gesteigert werden darf, und daß die zur Erhaltung des Körpers unbedingt notwendige Ruhe wenigstens am Tage bewilligt werden soll. Oft geling wird die Ruhezeit noch nicht einmal auf den notwendigen Schlaf verwendet. Ich traf einmal Sonntags nachmittags einen Bäckerlehrling auf einer Promenadenbank und fragte 'hu: Müßtest du nicht jetzt eigentlich im Bett liegen? Ja freilich, sagte er, aber einen so schonen Nachmittag verschläft man doch nicht gern. Die Wirkungen der Schlafeutziehuug und der Überarbeit (wozu uicht selten Mißhandlungen kommen ^vgen, da ein natürliches Bedürfnis doch nicht anders als gewaltsam überwunden werden kann) kann sich jeder denken. Vor einigen Jahren schrieb der damalige Geistliche des Hedwigskrankenhauses in Berlin, Klerlein, an oberschlesische Blätter, man möge um Gottes willen vor den Agenten warneu, die oberschlesische Kuabeu für die Berliner Bäckereien anwarben (kaufeu wäre die richtige Bezeichnung, denn die meist blutarmen Eltern bekommen den Juugeu bezahlt), er habe eine Menge von ihnen im elendesten Zustande im Krankenhause gefunden. Seitdem warnen ewige rechtschaffne Lokalblätter alljährlich um die Osterzeit vor diesen Agenten. ^ ist schon mehr als dreißig Jahre her, da sagte mir einmal eine großstädtische