Der Reichskanzler und das preußische Ministerium
(Schlich)
er Reichskanzler muß in Preußen Ministerpräsident nnd zugleich Borstcmd des Ministeriums sein, das jetzt Preußisches Miuisterium der auswärtigen Angelegenheiten heißt, aber richtiger Preußisches Ministerium für Bnndesangelegenheiten heißen sollte. Ohne diese preußische .Hausmacht hat der Reichskanzler rechtlich gar keinen und thatsächlich keinen genügenden Einfluß auf die Reichsgcsetzgebuug; er hat sie auch dazu nötig, mit den außerpreußischen Bundesstaaten ein bundesmäßiges Verhältnis zu Pflegen. Die ministerielle Leitung der Reichsexekutive hat der Reichskanzler von Verfassnngs wegen, die obern Reichsämter siud ihm als Organe der Reichsexekutive untergeordnet, er kann rechtlich und thatsächlich in jedem vvn ihnen selber verfügen, allen gegenüber hat er die Stellung des englischen Premierministers. Das Auswärtige Amt des Reichs ist in alledem nicht anders gestellt als jedes andre Reichsamt, vom Reichskanzler hängt es ab, in welchem Umfang er in den Geschäftsgang der auswärtigen Politik des Reichs eingreift; nach Zeit und Umständen kaun es angebracht sein, daß er in den Geschäftsgang andrer Neichsämter häufiger und tiefer eingreift. Es ist deshalb nicht nötig, daß der Reichskanzler ans dem diplomatischen Dienst genommen werde, nach Zeit und Umständen kann eine andre Schnlnng wichtiger sein. Die Verbindung, worin das in Berlin thätige Personal des preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten mit dem Auswärtigen Amt des Reichs steht, ist hergebracht, weil bisher sämtliche Reichskanzler die auswärtige Politik des Reichs als ihre Spezialität angesehen haben; diese Verbindung verschleiert jedoch das wirkliche Wesen der rechtlichen Zuständigkeiten uud wird sich auch als Verwaltuugs- hindernis fühlbar machen, wenn die Spezialthätigkeit des Reichskanzlers eine andre Richtung nimmt. Dann ist Trennung, uud zwar cndgiltige, angebracht; der Geschäftsverkehr mit den preußischen Gesandtschaften geht dann vom Ressort selbst aus, ihr diplomatischer Charakter ist jedoch beizubehalten, weil er ein wesentliches Stück zur Erfüllung ihrer Aufgabe ist.
Was die politische Lage so schwierig macht, hat seineu Gruud nicht in den Beziehungen zum Auslande, sondern in innern Verwicklungen. Für den Grenzbotcn IV I8!)7 ^7