Die landwirtschaftlichen Betriebe im deutschen Reiche
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ständen eine peinliche Ähnlichkeit mit der niedrigsten Naturstufe verleiht: mit der des Nomadenlebens.
So entfalten sich schon in der Gegenwart die sichtbaren Anfange der Zukunft. Sie geben uns die Hoffnung, daß sich unsre Kinder und Enkel in reinerer Luft, in Hellem Licht, in reichern Farben bewegen können als wir. Das schwarze Zeitalter wird hinter ihnen liegen.
Die landwirtschaftlichen Betriebe im deutschen Reiche
5862 und ^895
ekcmntlich war mit der Berufszühlung vom 14. Juni 1395 ebenso eine landwirtschaftliche Betriebszähluug verbunden wie mit der von 1882. Weun sich auch Umwälzungen in der landwirtschaftlichen Grundbesitzverteilnng im allgemeinen langsam vollziehen, so ist doch der zwischen den beiden Zählungen liegende Zeitraum unmerhin so groß, daß er, weun auch mit aller Vorsicht, gewisse Schlüsse auf diese oder jene Richtung der Entwicklung erlaubt, besonders da dieser Zeitraum mit seiner zweiten Hälfte in die Agrarkrisis fällt, von der man einen uef greifenden Einfluß auf die Grundbesitzverteilung erwartet und auch schon behauptet hat. Man durfte also mit Recht auf die Ergebnisse der Betriebs- zählnng von 1895 denen von 1882 gegenüber gespannt sein. Die Hauptergebnisse sind jetzt in einer kurzen Übersicht amtlich veröffentlicht worden.*) Auf jeder bei der Berufszühlung verteilten Haushaltuugslisten war zum Schluß die allgemeine Vorfrage gestellt: Wird von einem oder mehreren Mitgliedern der Hanshaltung Landwirtschaft oder Forstwirtschaft getrieben, d. h. eine Bodenfläche, wenn auch vom kleinsten Umfange, als Acker, Gartenland, Wiese, Weide, zum Wein-, Obst-, Gemüse-, Tabakbau usw.. als Wald- oder Holzland bewirtschaftet, oder werden Kühe zu Milchhandel oder Molkerei gehalten? Ziergarten, auch solche, in denen nebenher ein unbedeutender Anbau von Nutz- Pflanzen stattfindet, sollten dabei, wie ausdrücklich bemerkt war, anßer Betracht gelassen werden. War diese Vorfrage mit Ja zu beantworten, so mußte für den Betrieb eine besondre Landwirtschaftskarte ausgefüllt werden, worin nach der Fläche des Betriebes, nach der Verteilung dieser Fläche hinsichtlich des Vesitzverhältnisses (Eigenland, Pachtland usw.) und der Benutzung (Acker, Wiese, Wald usw.), ferner nach dem Viehstande, nach der Benutzung landwirb
*) Vierteljahrsheft zur Statistik des deutschen Reichs. 1897. 2. Ergänzungshest.