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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Grunde legend, für drei Geschwister 150 000 Mark Hypotheken eintragen lassen, dann hat er nach dem Sinken des Gutswerts nicht mehr einen Pfennig Vermögen und würde, wenn er für Hypothckenschulden persönlich haftbar wäre, noch 50 000 Mark Schulden haben. Er wird also wahrscheinlich von dem Gute herunter müssen, aber es ist ein Irrtum des Verfassers, wenn er glaubt, daß der neue Besitzer eben­falls zu Gruude gehen müsse. Hat dieser nur das erforderliche Ankanfs- und Betriebskapital, so kommt er durch, wie die tägliche Erfahrung beweist. In der Praxis erleidet die theoretische Berechnung, nach der die Gutsbesitzer durch fort­gesetzte Erbteiluug zu Grnnde gehen müssen, sehr viele Ausnahmen; der Prozeß wird durch mancherlei Umstände in dem Grade verlangsamt, daß wir in Deutsch­land noch ein paar hunderttausend wohlsituirte Bauern haben, nnd gegen die Wir­kungen dieses Prozesses kommt die Wirkung von ein paar Jahren niedriger Korn­preise gar nicht in Betracht. Man muß nur die Schauergemälde nicht glauben, die dasOrgan" des Bundes der Landwirte entwirft. Eine ganz plumpe Lüge über das Dorf Langenhorn bei Hamburg ist dieser Tage von der Hildesheimer Zeitung aufgedeckt worden. Der Verfasser des erwähnten Artikels hat die Grundrente nur von eiuer Seite betrachtet; vou einer andern Seite betrachtet ist sie, wie jede andre Rente, arbeitsloses Einkommen. Es giebt ein weit sichereres Mittel, zu erfahren, ob ein Landgut Rente abwirft oder nicht, als die Berechnungen von Ricardo und Rodbertus. Weun es einen Pächter findet, der daraus seinen Unterhalt bestreitet und noch Pacht zahlen, also dem Eigentümer arbeitsloses Einkommen gewähren kann, so wirft es Rente ab. Es giebt aber in Deutschland noch Tausende von Gutspächteru, die beides können, und es giebt Huuderttausende von Kleinbauern, die Pacht für Parzelleu zahlen. Also wirft der deutsche Acker uoch Rente ab. Ob irgendwo im deutschen Vaterlande das Schwinden der Rente zuextensiver" oder liederlicher" Wirtschaft gezwungen hat, davon kann man sich auf sommerlichen Spnziergnngcn durch die Saaten uud die wogenden Getreidefelder überzeugen.

Bevölkerungsvermehrung und Bevölkerungsverteilung in Deutsch­land. Die neuern Arbeiten des Kaiserlichen Statistischen Amts über die Ergebnisse der Berufs- und der Volkszählung von 1895 gewinnen gegenüber dem vielfach ge­äußerten Wunsch nach einer bessern Verteilung der sich stark vermehrenden Bevölkerung ein besondres Interesse. Lassen schon die jetzt vorliegenden Veröffentlichungen über die Berufszählung vou 1895 eine Zunahme der industriellen Erwerbsthätigkeit auch in vorwiegend landwirtschaftlichen Bezirken erkennen, so hat namentlich die Bearbeitung der Volkszähluugsergcbuisse die Erscheinung zu Tage gebracht, daß in der Volkszählungsperiode 1890/95 in hervorragend industriellen Gebieten ein Rückgang der Zuwanderungen und in hervorragend landwirtschaftlichen Gebieten ein Rückgang der Abwanderungen im Vergleich mit der Periode 1885/90 stattgefunden hat. Es wäre natürlich voreilig, aus diesen Thatsachen ohne weiteres daranf schließen zu wollen, daß die Dezentralisation der Industrie mit ihren ersehnten günstigen sozialen Folgen schon als eine dauernd fortschreitende Bewegung ihren Anfang ge­nommen habe, deun um das festzustellen, wäre eine weit längere statistische Kontrolle und eine genaue Kenntnis der Gründe für die veränderten Ab- und Zuwauderuugs- verhnltnisse im einzelnen nötig, für die es zur Zeit an sichern Unterlagen fehlt. Immerhin ist die Erscheinung an sich interessant genug. Jedenfalls mahnt sie zur Vorsicht bei entgegengesetzten Schlußfolgerungen nnd steht znm Beispiel im Gegensatz zu der Annahme, zu der man in der Schweiz auf Grund der Ergebnisse der letzten eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1888 gelangte, daß die gewerblichen