Zu dem Streit über die preußische Ltaatseisenbahuverwaltung
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hervorheben. Sie braucht den Anspruch Schacks, ein Idealist zu heißen, nicht in Abrede zu stellen, aber sie muß sich immer bewußt bleiben, daß der Ursprung wie die besondre Art seines Idealismus die Gefahr des Akademismus einschließt.
Zu dem Streit über die preußische Staatseisenbahn-
verwaltung
ie zahlreichen Eisenbahnunfälle, von denen der Betrieb der preußischen Staatseisenbahnverwaltung in jüngster Zeit betroffen worden ist, haben zu mancherlei Tadel Anlaß gegeben. Zum Teil ist dieser Tadel gewiß berechtigt, aber vielfach schießt er doch weit über das Ziel hinaus oder setzt an falscher Stelle ein. Man sollte zunächst immer bedenken, daß sich ein ursächlicher Zusammenhang der einzelnen Unfälle und vollends der ihrer besondern Häufigkeit iu einem bestimmten kurzen Zeitraum mit Fehlern der Verwaltung und ihrer Organisation ini allgemeinem sehr schwer nachweisen läßt. Man wird mit Vorwürfen sehr zurückhaltend sein müssen, um nicht ungerecht zu verurteilen, solange nicht nachgewiesen ist, daß die Zahl der Unfälle gegen früher und im Vergleich zu andern Verwaltungen auffallend uud dauernd zunimmt, und das ist bisher nicht der Fall. Jedenfalls hat man kein Recht, gegen die jüngsten Unfälle, wie in der Presse geschehen ist, den sogenannten Asfesforismus und das Unteroffiziertum bei deu preußischen Staatöbahnen auszuspielen. Solch unberechtigter Tadel hemmt eher die nötigen Reformen, als daß er sie förderte. Die Übertreibungen und Einseitigkeiten der Angriffe gegen die bestehende Organisation haben leider schon seit Jahren viel dazu beigetragen, auch die berechtigte Kritik des wünschenswerten Erfolgs zu berauben.
Dem Asfesforismus, d. h, der zur Zeit besteheudeu großen Bevorzugung der juristisch vorgebildeten Beamten in der Eisenbahnverwaltung wollen wir gewiß nicht das Wort reden. Man könnte im allgemeinen auf diese Vorbildung als Erfordernis für den höhern Eisenbahnverwaltnngsdienst verzichten mit alleiniger Ausnahme der wenigen obern Stellen, in denen, ähnlich wie es in der höhern politischen Verwaltung die Regel ist, die zu lösenden Verwaltungsaufgaben wesentlich mit Entscheidungen über entgegengesetzte außerhalb des Verwaltuugsbetriebs hervortretende oder berührte Interessen verknüpft sind. Vou der Ausübung von Disziplinarbcfuguisfen und von der Entscheidung über persönliche Jttteresfengegensätze innerhalb des Betriebes