Einiges von der deutschen Rechtseinheit
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in Westprenßen gar auf 17000 Hektar. Nur die Pfalz und Hessen-Nassau kommen der Entwicklung nahe, die die Organisation im Großherzogtum Hessen erreicht hat.
Sehr bemerkenswert ist der Umstand, daß die Provinzen, in denen der Großgrundbesitz überwiegt, dem kleinen Bauer den schlechtesten Personalkredit gewähren. In Posen besteht für die Darlehnsvereine überhaupt noch keine provinzielle Geldausgleichstelle. In acht Kreisen giebt es dort noch nicht einmal Kreissparkassen, sodaß der Landmann nicht einmal den teuern und unbequemen Kredit der Sparkasse» erhalten kann. Nicht besser steht die Sache in HinterPommern, wo die Bevölkerung großenteils den wucherischen Händlerkrcdit in Anspruch nehmen muß. Dagegen sind die Kreditverhältnisse in den Landschaften, wo der Kleinbesitz oder der mittlere Besitz vorherrscht, wie in Westfalen, weit günstiger.
Man sieht aus dieser kurzeu Übersicht, daß die Bewegung, die eine Ordnung der bäuerlichen Kreditverhältnisse anstrebt, zwar im besten Gange ist, daß aber namentlich im Osten des Reiches noch viel zn thun ist, bis man von einer befriedigenden Lösung der Frage wird reden dürfen.
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Von Gtto Hagen (Schluß) 5
ie zuletzt genannte Vorschrift verdient eine nähere Betrachtung, weil sie geeignet ist, das gewichtigste Bedenken zu entkräften, das gegen die Kodifikation vorgebracht werden konnte. Man hat gefragt, ob es richtig sei, gerade jetzt, in einer Zeit des Übergangs, der ungeklärten Gegensätze, das Privatrecht auf Jahrzehnte hinaus festzulegen. Das Gewicht dieses Grundes läßt sich nicht verkennen; durchschlagend wäre er aber mir, wenn die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuchs so starr wären, daß sie jede Weiterbildung ausschlössen.
Das ist aber keineswegs der Fall; schon in Nr. 28 der Grenzboten ist treffend auf den weiten Umfang des „ungeschriebnen Rechts" im bürgerlichen Gesetzbuch hingewiesen worden; die Vorschrift des 8 812 eröffnet in dieser