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Zum Heimatschutz
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Zum Heimatschutz

er AufsatzHeimatschutz" in Nr. 22 und 23 der Grenzboten enthält viele Gedanken, die den Freund urwüchsiger Landschaft und natürlicher Entwicklung anheimeln, nnd sicher ist auch manches daraus sür das Leben beachtenswert. Der Verfasser verlangt aber vielfach Dinge, die im praktischen Leben als un­berechtigte Zumutungen mit Recht werden abgelehnt werden. Denn alles wirt­schaftliche Leben verlangt zu seiner Gesundheit Entwicklung und Fortschritt; und wo der durch die Verhältnisse gebotne Fortschritt ein Zurücksetzen der ästhetischen hinter die materiellen Rücksichten verlangt, wird diesen der Vorrang bleiben müssen. Das soll hier nur vom landwirtschaftlichen Standpunkt aus an einer von dem Verfasfer jenes Aufsatzes besonders gehaßten Maßregel, der Verkuppelung und Gemeinheitsteilung, gezeigt werden.

Die Verkoppelung und Gemeinheitsteilung ist eine Maßregel, die in Preußen bald seit einem Jahrhundert eingeführt ist, in vielen Gegenden schon gänzlich durchgeführt ist, in andern noch mit unendlich viel Mühe und Arbeit in Angriff genommen wird; der Staat unterhält besondre Beamte und Be­hörden dafür, giebt auch jährlich Millionen für die Durchführung und Unter­stützung dieser Meliorationen aus. Und er hat seinen guten Grund dazu. Denn daß der mittlere Bauernstaud alle Krisen dieses Jahrhunderts glücklich überstanden hat, daß er sich wohler und freier fühlt als in frühern Jahr­hunderten, daß er auch jetzt wieder trotz schlechter Getreidepreise den Mut nicht verliert, sondern im großen und ganzen zufriedner ist als der große Besitzer, das ist zu einem sehr großen Teile den Verkoppelungen und Gemeinheits­teilungen zu danken, wenigstens gilt das sür einen großen Teil Preußens. Sie haben es dem Bauer ermöglicht, ein wirklicher Landwirt zu werden, der Grenzboten III 1897 7