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Apotheken oder Winkelapotheken?
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Apotheken oder Wiukelapotheken?

Rezept macht, das ihm in die Hände fällt, und die Stoffe einfach wegläßt, die er nicht auf Lager hat, thut nichts, er ist jaKaufmann."

Die von den Aufsichtsbehörden angeordneten Nachforschungen nach ver- bvtnen Stoffen haben nur geringen Erfolg. Ein Kreisphysikus erzählte, daß die Herren viele Dinge, die sie nicht halten dürfen, einfach im Komptoir haben. Kommt Revision, so hängt der Droguist ein Schild vor die Thür: Privat- komptoir. Damit ist dem amtirendcn Physikus der Eintritt abgeschnitten. Finden sich dennoch verbotne Stoffe, wie Morphium, Opium u. dergl., so heißt es: das ist für den Großhandel.

Die in neuerer Zeit bei öfter bestraften Droguisten angeordneten Haus­suchungen sind offenbar das letzte verzweifelte Mittel der ratlosen Aufsichts­behörde dem ungesetzlichen Treiben der Droguisten gegenüber. Sie haben denn auch den Unwillen der Herren so erregt, daß sie sich beschwerend an den Reichstag wenden wollen, gleichzeitig, um noch mehr Arzneimittel für ihren Verkauf zu erlangen. Es ist also die höchste Zeit, eine grundsätzliche Grenze zu ziehen, um diese Geister zu bannen, die unter dem Vvrwcmde, dem Publikum gegen die angeblich teuern Apotheker zu helfen, nur ihre Geschäfte besorgen. Arzneimittel in die Apotheke, technische Waren in den freien Verkehr, soweit sie nicht Gifte sind und den sür diese vorgeschriebnen Beschränkungen unter­liegen so sollte es sein. Es wird niemals gelingen, durch Kontrolle und Revisionen die Winkelapotheken in die gesetzlichen Schranken zu weisen. Dazu sind nur hohe Geldstrafen und in Wiederholungsfällen Gefängnisstrafen ge­eignet, auch Schließung des Lokals, wo ärztliche Rezepte widerrechtlich an­gefertigt worden sind. Ein Droguist, der 500 Mark Strafe bezahlt hat, hütet sich; drei Mark machen ihn lachen.

Da es im medizinalpolizeilichen Interesse langer Vorbereitung, eines Staatsexamens und eines Diensteides bedarf, um eine Apotheke zu verwalten, so müssen die, die sich das anmaßen, ebenso bestraft werden wie die, die Patente verletzen, fremde Etiketten nachmachen oder ohne Berechtigung den Doktortitel führen. Nnr strenge Strafen können hier helfen.")

Medizinalassessor Dr. Springfeld beim Polizeipräsidium in Berlin äußert sich in einer amtlichen Schrift folgendermaßen: Die Ungenirtheit, mit der hier in Berlin die kaiserliche Ver­ordnung übertreten wird, ist nach meiner Erfahrung von Jahr zu Jahr größer geworden, sodaß ich mich gar nicht mehr gewundert habe, daß eine Protestversammlung der Droguisten neuerdings erklärte, daß kein Droguist ohne die üblichen Kontmventionen mehr leben könne. Daß ein Droguist, bei dem alle Ankäufe gelingen und der alle gangbaren Apothekcrwnren auf Lager hat, sich bei seinen bewußten Übertretungen aus unschädliche Mittel beschränke und die Rezeptur verabscheue, ist nicht zu glauben. Man wird kaum fehlgehen, wenn man auf Grund der Durchsuchungsprotokolle den Grad der illoyalen Drogulstenkonkurreuz iu Berlin auf den Nahrungsstand von mindestens zwanzig Apotheken schätzt, die Apotheke zu 8000 Mark Rein­gewinn gerechnet. Fragt man, wie bei diesem Konkurrenzkampf das Publikum fährt, so kann man nur sagen: es muß die Kosten bezahlen.