Apotheken oder Winkelapotheken?
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Leider hat die verbesserte Verordnung vom 27. Januar 1890 genau dieselben Fehler. Auch der Umstand, daß die genannten Artikel nur dann dem freien Verkehr entzogen sein sollen, wenn sie zu Arzneizwecken dienen, dagegen frei sein sollen, wenn sie zu anderm Gebrauch, z. B. zu Desinfektionszwecken gekauft werden, gab zur Erweiterung der Befugnisse der Droguisten Veranlassung.
Die Droguisten dürfen auch kuriren, wie es gesetzlich allen, mit Ausnahme des Apothekers, erlaubt ist; sie können also ihren Waren auch damit Absatz verschaffen.
Unter diesen günstigen Verhältnissen vermehrten sich bald die Droguisten, es bildete sich ein abgeschlossener Stand mit Organisation, Fachschule und Fachzeitung. Der Mangel an Aufsicht, die Seltenheit und Geringfügigkeit der Bestrafung machte sie immer kühner. Jetzt geht man so weit, daß man den Laden zur Täuschung des Publikums wie eine Apotheke einrichtet, das Firmenschild heißt: Flora-Droguerie, Adler-Droguerie oder dergleichen,*) schon von weitem kennzeichnet das rote Kreuz den Ort, wo der Leidende alles haben kann. Droguengeschäfte, in deuen entlassene Apothekerlehrlinge zum Rezeptireu gehalten werden, siud keine Seltenheit, namentlich in den Großstädten. Die Sache ist ja auch einträglich. In Berlin kannte ich einen Droguisten, der drei Filialen hatte, in denen munter rezeptirt wurde. Der Droguist braucht kein Examen zu machen, er braucht keine Konzession, kein Laboratorium, auch alle die andern Räume nicht, die dem Apotheker vorgeschrieben sind, hat keine größern Kapitalien zu verzinsen, hat keine Taxe,**) keine Verantwortung. Erst wenn einmal ein Unglücksfall vorkommt, wird er bestrast. Daß er jedes
Oder vielmehr Drogerie — denn diese falsche Form greift jetzt immer mehr um sich, ebenso wie Drogen, als ob es wie Eloge, Blamage, Horlogeric nuszusprechen wäre. Schreibt vielleicht jemand Jntrige?
Daß die Droguisten billiger seien als die Apotheken, ist ein verbreitetes und vielfach geglaubtes Märchen. Die Rezepte, die als bei Droguisten gemacht vorgelegen haben, halten sich ausnahmslos an den Preis der Arzneitaxe, nur daß oft Glasstöpselgläser berechnet waren, wo sie ein Zlpotheker nicht hätte geben dürfe». Folgendes Beispiel aus neuester Zeit ist bezeichnend (vergl. die Pharmazentische Zeitung vom 30. Januar 1897). Der Droguenhändler Franz Fehlaucr in Graudenz hatte an zwei Damen fortgesetzt Morphium verkauft, und zwar täglich zwei Gramm zum Preise von 5 Mark für das Gramm (der Taxpreis ist 4S Pfennige). Selbst als die Morphiumsüchtigen Damen in eine Heilanstalt gingen, schickte er ihnen dorthin Morphium. An die eine Dame hatte er nach gerichtlicher Feststellung auf diese Weise für 800 Mark Morphium verkauft und daran 765 Mark verdient, an die andre Dame ungefähr ebenso viel. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu V00 Mark Strafe verurteilt. Es verblieb also nach Abzug seiner Strafe noch ein Neingewinn von 1130 Mark! In Handverkaufartikeln wie Insektenpulver, Benzin u. dergl. mögen ja die Droguisten billiger sein als manche Apotheken. Doch ist der Apotheker auch so weit Kaufmann, daß er der Konkurrenz folgen wird; er darf aber nur die beste Ware führen, während der Droguist billigere Sorten haben kann.