Zur Naturgeschichte des Richters
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Wieners in dem kleinen Fabrikort mehr zugemutet als diesem. Da läßt sich unendlich viel thuu, und zwar bald, ohne neue Gesetze. Nur die voetor«Z8 rvrnm noviu-nm müssen die Finger davon lassen.
Zur Naturgeschichte des Richters
aruin hat die hehre Themis die Augen durch eine Binde verhüllt? Sie soll die Personen nicht ansehn, deren Rechte sie abwägt. Wie erkennt sie dann aber das Sinken uud Steigen der Wagschalen? Nur durch das Gefühl ihrer Hand, mit der sie das Zünglein der Wage berührt. Schade, daß sie auf andre Art außer Stande zu sein glaubt, ohne Ansehn der Person zu entscheiden! Denn mit verbundnen Augen sieht sie leider auch das nicht, was ihr zu sehn not thut, und wer bürgt dafür, daß ihre Hand leicht genug an das Zünglein rührt, um es nicht zu bewegen und dadurch das Gewichtsverhältnis zu stören?
Aber es ist nun einmal so, uud ihre Jünger folgen ihrem Vorbilde: sie wissen das Recht, und wenn sie es in den einzelnen Fällen des praktischen Lebens finden und anwenden sollen, dann legen sie die Binde vor die Augen und lassen sich lediglich von ihrem juristischen Feingefühl leiten. Reicht dieses aber aus, deu einzelnen Fall so zu entscheiden, wie er entschieden werden muß?
wenn das Leben nichts weiter wäre als ein Nechtssystem, wenn sich jeder euizelne Fall seiner Besonderheit entkleiden und als bloße Nummer unter die Praktischen Beispiele dieses oder jenes Paragraphen einreihen ließe! wenn er nicht nußer seiner rechtlichen Seite, die oft ziemlich wenig hervortritt, noch verschiedne andre Seiten Hütte, die sittliche, die gesellschaftliche, die wirtschaftliche, die politische, die psychologische, von denen die eine oder andre ihm oft gerade sein eigentümliches Aussehen giebt, und die jedenfalls nur in ihrer Gesamtheit seine Besonderheit ausmachen! Wie kann er richtig aufgefaßt und beurteilt werden, wenn das nur vom juristischen Standpunkte aus geschieht? Freilich muß er ja, wenn er „im Wege Rechtens" entschieden werden soll, auch nach dem Rechte beurteilt werden, aber wenn das suminuni Ms nicht unter Umständen sunimg. ii^'uria, sein soll, doch nicht nach dem Rechte allein, sondern unter Mitwirkung aller andern in Betracht kommenden Mächte objektiver Art. Geschieht das, so wird der Richterspruch sicherlich anders ausfallen, als wenn nur die rechtliche Seite des Falles unter die Lupe genommen wird. Aber da s'tzt es eben. Der echte, schlichte Nichter nimmt den Fall, wie er im Gesetz- Grenzboten II 18ö? 3