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Gewerbeaufstcht und Grtspolizei
scheidung füllt trotzdem immer im Sinne einer Partei. Nur arge Gedankenlosigkeit oder die bewußte Absicht, den Arbeitern zur Alleinherrschaft zu verhelfen, kann das übersehen- Auch die ehrenamtliche Thätigkeit ist kein Schutz gegen Jnteresfenwirtschaft, nicht einmal gegen Schreiberwirtschaft. Es bleibt nichts übrig, als das unmittelbare Eingreifen der Staatsgewalt bis ganz unten hin. Die Gewinnung und Erziehung der dazu tauglichen Organe ist eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Zukunft.
Aber bis dahin ist noch ein Weiler Weg. Es muß vorläufig auch so gehen, und es kann auch so besser gehen, wenigstens als bisher, nur muß das leidige Fortwursteln aufhören, das durch die Selbstverwaltung so liebenswürdig unterstützt wird. Der Staat hat auch jetzt Vollmachten über die Selbstverwaltungspolizei, die er nicht hinreichend ausnutzt. Zunächst muß er, soweit er kann, nur „unabhängige, intelligente, rührige" Polizeiverwalter zulassen. Mehr als bisher kann darin sicher geschehen. Und wo die Ortspolizei gegen ihre Pflicht verstößt, da kann und muß er sie auf die Finger klopfen, ganz energisch. Wir denken nicht daran, die Pflichterfüllung der Polizei nach sozialdemokratischen Übertreibungen zu beurteilen, auch nicht vom idealen Studirstubeu- stcmdpnnkt aus. Die Ortspvlizei braucht ein beträchtliches Maß diskretionärer Gewalt; das Niniirm rwn our-rt xra-swr muß jeder Schutzmann respektiren, sonst wird er unmöglich. Das gilt auch beim Arbeiterschutz. Dann verkennen wir gar nicht, daß das Luminum, ^'n8 Zuniuig. iujnria gerade hier oft zur Wahrheit wird. Bei der Kinderarbeit, den Pausen usw. hat der strikte Buchstabe oft wunderbare Blüten getrieben, und der tüchtigste Pvlizeiverwalter hat manchmal Veranlassung, aus Liebe zu den Arbeitern den ganzen Arbeiterschutz zum Teufel zu wünschen. Da ist plumpes, schablonenhaftes Zufahren von oben nicht am Platze. Aber wo Schlendrian und Faulheit die Schuld trägt, noch mehr, wo bewußte Auflehnung gegen das Gesetz aus Parteieigensinn, uud vollends, wo servile, eigennützige Rücksicht gegen Vornehme und Reiche die Pflichtverletzung veranlaßt, da muß die Rücksicht von oben ein Ende haben. Und das geschieht leider nicht immer. Der Staat soll aber auch uicht vergessen, mehr als bisher für die untersten, unmittelbar mit der Aufsicht beauftragten Organe, die Pvlizeidiener uud ihresgleichen, zu sorgen. Auf dem Lande ist die Gendarmerie fast allein mit der Aufsicht betraut und, in Preußen wenigstens, meist viel zu schwach vertreten. Die Vororte unsrer Großstädte, viele Jndustrie- dörfer weisen zum Teil ganz unhaltbare Zustände ans. In den Klein- und Mittelstädten genügt meist schon ein Blick auf die äußere Erscheinung der Polizeidiener, um den Grad des Ansehens zu bemessen, worin sie bei den Bürgern stehen, ganz davon zu schweigen, wie die Herren Stadtverordneten diese „von ihnen gehaltenen" Vertreter der Staatsgewalt oft behandeln. Der Schutzmann in der Großstadt ist der reine Geheimrat dagegen, uud dvch wird der selbständigen Pflichttreue, der „Unabhängigkeit" des schäbigen Polizei-