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Griechenland und Kreta
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Zur Tinkommeiisteuervercnilagmig in Preußen

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Er wendete sich hauptsächlich gegen die Venezianer und besiegte ihre Flotte in dreitägiger Seeschlacht vor den Dardanellen im Juli 1657. Im Jahre 1666 übernahm er persönlich die Belagerung von Kaudia. Trotzdem, daß Deutsch­land und Frankreich ebenso wie der Papst der Besatzung Hilfe schickten, mußte sich die Insel im August 1669 ergeben, und am 24. Oktober 1671 schloß Venedig auf Grund der Abtretung von ganz Kandia den Frieden von Salona.

Zur Ginkommensteuerveranlagung in Preußen

ie alljährlich um diese Jahreszeit, so wird auch Heuer vielfach und bitter geklagt über die mannichfachen Schwierigkeiten und Belästigungen, denen die Steuerpflichtigen wegen der Eiukommeu- steuerveranlagnng ausgesetzt siud. Seit der Einführung des Gesetzes vom 24. Juni 1891 geschieht diese Veranlagung für die größte Zahl der Steuerpflichtigen im Anschluß an die sogenannte Steuer­erklärung, worin jeder, der mehr als 3000 Mark Jahreseinuahme hat, über seiu Einkommen im ganzen und über die einzelnen Quellen, aus denen es fließt, nach bestem Wissen uud Gewissen genaue Angaben zu macheu hat: inwieweit das Einkommen aus Kapitalvermögen, aus Grundvermögen, aus Handel, Gewerbe und Bergbau oder aus gewinnbringender Beschäftigung fließt, ob es feststehend oder schwankend ist, wie bei schwankenden Einnahmen der deklarirte Posten ermittelt worden ist, welche Abzüge von der Bruttoeinnahme gemacht worden sind, und dergleichen mehr. Die Veranlagung geschieht aber gesetzlich nicht gemäß der Steuererklärung, sondern nur im Anschluß an sie. Sie ist zwar ein Hanptmittel, aber nicht das einzige Mittel der Veranlagung. Daneben haben die Steuerveranlaguugsbehördeu nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, ihrerseits alle Nachrichten und Auskünfte zu sammeln und zu ver­werten, die zur Beurteilung der Verhältnisse der Steuerpflichtigen und zu einer Nachprüfung der Steuererklärungen zur objektiv richtigen Erfassung des steuer­pflichtigen Einkommens dienen können. Wo dieses Material der Behörden und die Erklärung des einzelnen Zensiten nicht im Einklänge stehen, ist eine Auf­klärung nötig, die in der Regel durch das Verfahren der sogenannten Be­anstandung herbeizuführen gesucht wird.

Wo es sich um feststehende Einnahmen, wie Kapitalzius, Pachtgelder, feste Gehalte und Renten handelt, ist die Einkommensermittlnng leicht, uud dabei