Griechenland und Kreta
s kann wohl kaum einem Zweifel unterliegen, daß die Besitzverhältnisse der Balkanhalbinsel einer wichtigen Veränderung entgegengehen. Die Besetzung Kretas durch die europäischen Großmächte ist das Vorspiel zu der längst ersehnten großer» oder geringern Autonomie der Insel und einer daraus hervorgehenden Abtrennung von der Türkei. Von einer Vereinigung mit Griechenland scheint wenigstens vorläufig nicht die Rede zu sein. Je widersprechender aber die Urteile sind, die man jetzt über die Stellung der Großmächte und besonders Deutschlands hört, je größer die Unkenntnis ist, der man in weiten Kreisen über die Zustände und Vorgänge iu Griechenland nnd auf Kreta begeguet, um so gerechtfertigter dürfte es sein, auf die jüngsten politischen Vorgänge auf Kreta einen kurzen, zusammenfassenden Rückblick zu werfen.
Der springende Punkt bei den kretischen Aufständen der letzten zwanzig Jahre, also auch bei dem des vorigen Jahres, der jetzt fortgesetzt wird, ist der, daß die Konventivn von Haleppa von der Pforte nicht eingehalten worden ist. Dieser Vertrag, der am 15. Oktober 1878 von Ghazi Mukhtar Pascha und den Mitgliedern des griechischen Komitees abgeschlossen wurde, bestimmte in seinen Hauptpunkten: 1. Annahme der im Jahre 1876 beantragten Abänderung des organischen Statuts von Kreta; 2. Ernennung eines christlichen Gouverneurs und Bestätigung durch die Großmächte ans fünf Jahre, auch Wieder- erwählnng auf weitere fünf Jahre, wenn er die Stimmenmehrheit der Einwohner für sich habe; 3. Beschränkung der türkischen Garuisvuen auf die befestigten Plätze; 4. Überweisung der Hälfte der Nettoeinnahmen der Insel au die Staatskasse uud Verwendung der andern Hälfte für öffentliche Arbeiten auf der Insel; 5. Ernennung von Friedensrichtern; ö. Kenntnis der griechischen
Grenzboten I 18!17 5«)