Kreta
ie Zeit ist längst vorbei, wo der deutsche Philister cim Biertisch und bei der Pfeife behaglich sagen konnte:
Nichts besserS weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen, Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei, Wenn hinten weit in der Türkei Die Völker auf einander schlagen.
Heute fühlt auch der deutsche Bürger, daß ihn dergleichen recht viel angeht, daß ihm ein Brand im Südosten unter Umständen recht unbequem werden und das eigne Haus versengen kann.
Nur zeigt die deutsche Presse wieder einmal in ihrer Hauptmasse ein merkwürdig geringes Verständnis für den Charakter der Ereignisse auf und um Kreta. Sie stellt sich einfach auf den Standpunkt des formalen Rechts. Die Kreter haben sich gegen ihren legitimen Herrn, den Sultan, erhoben, die griechische Regierung unterstützt die Aufständischen, indem sie mit gröbster Verletzung des Völkerrechts Schiffe und Truppen nach der Insel sendet, also unzweifelhaft feindliche Handlungen gegen eine von ganz Europa anerkannte Regierung ausübt und nicht nur den Anspruch erhebt, sondern im vollen Zuge ist, ihn durchzuführen, nämlich das Land unter ihren Schutz zu nehmen. Das ist nicht nur ein Nechtsbruch, sondern auch eine unerträgliche Frechheit dieses bankerotten kleinen Staates, der nicht einmal die Wucherzinsen seiner Gläubiger bezahlt und nun sich obendrein herausnimmt, dem „einmütigen" Willen der Großmächte zu trotzen, ein Verfahren, das schleunige und exemplarische Züchtigung verdient, damit der verletzte Rechtszustand uud die geringgeschätzte Autorität der Großmächte wiederhergestellt werde. Gemach, ihr Herren! Daß ein Bruch des formellen Völkerrechts vorliegt, kann niemand leugnen, denn jede Revolution ist ein Bruch des Rechts und kaun ihre innere, höhere Berechtigung nur durch
Grenzboten I 1897 47