Unsre Postdampferlinien
von Franz Horst mann (in Aiel)
is zu Anfang des vorigen Jahrzehnts hatte sich die Thätigkeit der Neichsregierung zur Erfüllung der Ausgaben, die ihr durch die Artikel 4 und 54 der Reichsverfassungsurkundc im Interesse der Seeschiffahrt zugewiesen sind, auf solche Maßregeln beschränkt, die geeignet waren, Ordnung im Schiffergewerbe zu schassen und alle der Entfaltung der Schisfahrt entgegentretenden Hindernisse zu beseitigen. Eine unmittelbare Förderung der Seeschiffahrt hatte sie bis dahin nicht in den Bereich ihres Wirkens gezogen. Von dem Reichskanzler Fürst Bismarck war jedoch die Frage, ob es nicht notwendig wäre, die deutsche Handelsmarine aus Reichsmitteln zu unterstützen, schon seit der Mitte der siebziger Jahre ins Auge gefaßt worden. Nachdem dann im März 1881 auf seine Veranlassung die Errichtung staatlich unterstützter Dampferlinien nach außereuropäischen Ländern in der offiziösen Presse erörtert worden war, überreichte er am 6. April 1881 dem Reichstag eine Denkschrift über das französische Gesetz vom 29. Januar 1881, betreffend die Handelsmarine. Darin war zunächst ausgeführt, das französische Gesetz gipfele in der Bestimmung über die Schiffbau- und Schiffahrtprämien; daran knüpften sich Erörterungen über die Wirkungen des Gesetzes in internationaler Beziehung, über die Postsubventionen und die einschlägigen Verhältnisse in England, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Österreich-Ungarn, Belgien, den Niederlanden und Deutschland, und sie schloß mit den Worten: „Ob unter den gegebnen Verhältnissen Deutschlands Schifffahrt und Deutschlands Handel gegenüber der durch staatliche Mittel begünstigten Mitbewerbung andrer Nationen in gedeihlicher Weise sich wird fortentwickeln können, verdient ernste Erwägung."
Grenzboten I 1.897 8