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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die legislatorische Weihnachtsbeschernng. Penelopearbeit leisten, ist das Los der Geheimräte und der Parlamentarier. Bedauern wir die Geheim­räte, die demnächst eine dritte Vorlage für die Zwangsvrganisation des Handwerks werden ausarbeiten müsse», und die Neichstagsmitglieder, die die Justiznovelle in der Kommission beraten und die die Plenarberatungeu nicht geschwänzt haben! Sonst aber ist niemand zu bedauern. Wer unter den Mängeln der Strafrechts­pflege leidet, das find vorzugsweise die untern Klassen, die weit mehr zu Ver­brechen versucht werden als die höhern, nnd die politischen Agitatoren und Publi­zisten der links stehenden Parteien. Deren Vertreter behaupten nun, daß die von der Negieruug vorgeschlagnen Verbesserungen ohne die vom Reichstage geforderten Änderungen gar keiue Verbesserungen oder wohl gar Verschlechterungen gewesen sein würden. Die Frankfurter Zeitung meint, in der Form der Regierungsvorlage würden die Berufuug, das Wiederaufnahmeverfahren und die Entschädigung un­schuldig Verurteilter nahezu wirkungslos geblieben sein, und der Vorwärts schreibt: Die Gerichte würdeu nach Annahme der Novelle in weit grvßerm Maße, als dies beim heutigen Strafverfahren möglich ist, politische Kampfwerkzeuge gegen politisch Mißliebige geworden sein." Da demnach die Leute, denen das Geschenk zugedacht war, nichts davon wissen wollen, so braucht niemand zu bedauern, daß es ins Wasser gefallen ist. Von ganz andrer Art ist der Gesetzentwurf über die Zwangs­versteigerung. Bei dem waltet kein Klasseuiuteresse ob, und es konnte daher bei der Abfassung die Sache selbst allein ins Auge gefaßt werden; er enthält eine so offenbare Verbesserung uusers vielfach widersinnigen Subhastationsverfahrens, daß ihm die Zustimmung aller Parteien gewiß ist. Nach Annahme dieses neuen Ge­setzes wird es uicht mehr vorkommen können, daß ein ungeduldiger Glänbiger eine noch lebensfähige Wirtschaft zerstört und gleichzeitig seine Mitglänbiger um ihr Geld bringt.

Bescheiden wie sie sind, werden sich uusre Volksschullchrer mit gutem Humor darüber zu trösten wissen, daß ihr Kucheu nicht größer ausgefallen ist. Hier lag die Sache ganz anders als bei der Justizuovclle; hätte hier das Abgeordnetenhaus seiucu Willen gegen die Regierung durchsetzen wollen, so würde der größte Teil der Volksschullehrer unter den Folgen ernstlich gelitten haben; ein Lehrer, der Abgeordnete Lataez, war es, der die Kommissionsmitglieder bat, den Bewillignngs- eifer, von dem alle Parteien ergriffen waren, zn zügeln, damit nicht auch diese Vorlage scheitere uud die Lehrer ganz leer ausgingen. So blüht denn also jetzt den preußischen Volksschnllehrern die sichere Aussicht, mit der mittlern Klasse der Unterbeamtcn ungefähr gleichgestellt zn werden. In der Zeit, wo man das Amt des Volksschnllehrers ideal auffaßte, in der Zeit der Wiedergeburt Preußeus würde man Äußerungen wie die der Berliner Politischen Nachrichten über die Dienstalters­zulagen ganz unverständlich gefunden haben. Die Kommission hatte bekanntlich bei der ersten Lesung die mittlern Zeitabstände in der Art verkürzt, daß die höchste Gehaltsstufe uach achtundzwanzig Dienstjahren erreicht worden wäre, anstatt nach einnuddreißig, wie die Negieruug will. Das Orgau des Finanzministers erklärte jedoch diese Änderung für unzulässig, weil die Lehrer auch nach der Regiernngs- vorlage schon günstiger gestellt seien als die meisten Beamten, die die höchste Stufe erst später als im eiuundfüufzigsteu Lebensjahre erreichten. Abgesehen davon, daß es überhaupt wohl uicht richtig ist, daß höchste Einkommen erst in einem Lebens­alter zu gewähren, wo die Koste» der Kindererziehung schon bestritten sind, würden die Männer jener idealistischen Zeit die erwähnte Begründung gar nicht verstanden