Der Staat als Organismus
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Der erste Band bringt die allgemeine Soziologie, der zweite die besondre. In beiden ist die Auffassung gleich eigentümlich, aber der allgemeine Teil wird die meisten Leser entschiedner anziehen, denn in ihm spricht sich die kraftvolle geistige Persönlichkeit des Versassers am klarsten aus. Der kurze einleitende Abschnitt über die Grenzen des soziologischen Wissens und die Beziehungen zwischen anorganischen, organischen und sozialen Körpern ist das gedankenreichste, was wir auf diesem Gebiete jemals gelesen haben. Dann folgt die Analyse der Elemente des Gesellschaftskörpers: der passiven (des Volksvermögens) und aktiven (Individuen, Familie) und ihrer seelischen und stofflichen Verknüpfungen in der Fülle der wirtschaftlichen, sozialen, politischen Vereinigungen (soziale Gewebelehre). Daran reiht sich die Organisation von den einfachen Organen der Gesellschaft und des Staates bis zu den Hauptinstitutionen oder Organsystemen. Den Schluß dieses Abschnittes bildet das soziale Geistesleben oder die Sozialpsychologie, worin die Bestimmung der geistigen Volkskraft, das sozialpsychologische Gesetz des Kontrastes, die Autorität, die öffentliche Meinung, die Tagespresse u. dgl. besprochen, das intellektuelle und ethische Volksleben, die politische Willensbethätigung des Volkes (Parteiwesen, Volkssouveränität) und das Verhältnis von Recht und Moral dargestellt werden. Der zweite Hauptabschnitt behandelt die Grundfragen der allgemeinen Entwicklungslehre, deren Ausbildung auf dem naturwissenschaftlichen Boden zuerst dargestellt und in ihrer Bedeutung für das Verständnis der sozialen Entwicklung (Differen- zirnng, Jntegrirung und zivilisatorischer Fortschritt) geschildert wird. Es folgen die einzelnen Grundthatsachen der sozialen Entwicklung: Recht und Sitte als Entwicklungsordnungen, soziale Variabilität, Anpassung und Vererbung, der gesellschaftliche Daseinskampf, die sozialen Streitintcressen und Streit- entscheiduugen (innerer und äußerer Krieg, Konkurrenz, freie Verständigung), die nationale und internationale Entwicklung, insbesondre die Kolonisation, Ergebnisse der sozialen Entwicklung, Kultur und Zivilisation. Der Schlußabschnitt dieses Bandes zeigt, wie das Entwicklungsgesetz und die Möglichkeit ethischer Weltanschauung einander nicht ausschließen. Im zweiten Bande wird die soziale Anthropologie (Vevölkerungslehre, Rassen, Nationalität), die Entwicklung der Familie und der Gesellschaft vorangestellt. Diesem folgt in den Abschnitten außenweltliches (äußeres, materielles) Volksdasein, innenweltlichcs Volksdasein, innenweltliches Volksleben und der Staat und das Gemeinwesen, die Betrachtung der sozialen Bedeutung der Zeit und des Raumes, des Verkehrs- uud Sicherheitswesens, die Hauptbegrisfe der Volkswirtschaft, des geistigen Lebens und Bildungswesens, der Religion und der Kirche, des Staates und des internationalen Staatslebens. Den Schlußstein bildet das fünfzehnte Buch: die Entfaltung des Gesellschaftskörpers zur Völkerwelt. Dies ist in mancher Beziehung der gedankenvollste, vom weitesten Horizont umspannte Abschnitt. Es wird das Volk im Verhältnis zum Lande, die