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Weihnachtsbücher
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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sind ja nicht alle von gleichein künstlerischem Wert eins, wie die junge Königin wn Klavier, schmeckt bedenklich nach Töchteralbum, und über die Wahl mancher Szenen werden wahrscheinlich Eltern und Lehrer ebenso geteilter Meinung sein, wie über den Stil des untergedruckten Textes sz. B. Prinzeß Luise am Bette eines schärlachkranken Dorfkindes, demselben^ Märchen vorlesend, nnd ähnb). Als Ganzes ist das Buch vorläufig ein weißer Rabe in unsrer Bilderbnchlitteratur. Wieviel gutes und schönes ließe sich auf diesem Wege noch schaffen, voraus­gesetzt, daß sich nicht ein leichtfertiger Fabrikbetrieb der Sache bemächtigt, daß die geeigneten Kräfte mit Ernst und Liebe zusammenwirken. Heran, ihrersteil" Künstler, ihr, die ihr noch etwas mehr könnt als einenStndienkopf" zeichnen und ein Plakat" entwerfen, ihr, die ihr auch etwas gelernt habt in Geschichte/ Landes­kunde, Ortsgeschichte, Kunstgeschichte, Kostümkunde hier ist ein weites, lohnendes Feld für euch! Haltet euch nicht für zu gut, eure Kunst in den Dienst der Jugend zu stellen, denn für die Jugend ist das Beste gerade gut genug. ' -

Staatsgefährlich. Was sich über den Leckertprozeß sagen läßt, das ist ja Wohl alles gesagt worden. Wir haben also nur anzugeben, welche Punkte uus am wichtigsten scheiuen. Es sind ihrer zwei. Erstens, daß der Oberstaatsanwalt den Ausdruck Nebenregieruug, der ja auch in hochangesehenen Blättern gestanden hat, für eine Majestätsbeleidigung erklärt. Darin sehen wir eine Veränderung der Sehrichtuug der Anklagebehörde. Ihre Blicke sind bisher so ausschließlich nach links unteu gerichtet gewesen, daß sie bedenkliche Erscheinungen in dett rechts und Weiter oben gelegneu Gegenden nicht bemerken tounte. Schon vor zwei und einem halben Jahre haben wir unsre Verwunderung darüber ausgesprocheu, daß die Be­leidigung untergeordneter Beamten so unnachsichtlich geahndet werde, während sich das Konsortium Kaliban-Kladderadatsch und seine Verbündeten, die die höchsten Reichsbeamten nicht bloß beleidigten uud noch über diese hincmszielteu, der voll­ständigste» Immunität erfreutem Juristen antworteten uns mit der Gegenfrage, ob wir denn nicht wüßten, daß Beleidigungen nur auf Antrag des Beleidigten oder, wenn er ein Beamter ist, seiner vorgesetzten Behörde verfolgt werden können? Darauf haben wir erwidert, daß uns das nicht unbekannt sei, daß uus aber auch eine Anzahl von Fälleu bekannt sei (wir könnten den damals erwähnten noch andre beifügen), wo der Staatsanwalt, weil ihm ein öffentliches Interesse vorzuliegen schien, noch vor Stellung des Antrags vorbereitende Schritte that, daß es sich aber bei jenen Angriffen auf die Regierung auch gar nicht um bloße Beleidigungen von hohen Beamten handelte, sondern um systematische Verächtlichmachung des Auswärtigen Amtes, uud daß endlich, wo nur guter Wille vorhanden ist, das juristische ,,Mädchen für alles," der ,,grobe Unfugparagraph," willig zur Verfügung stehe. Wir sind sehr weit davon entfernt, die Denunzianten spielen zu wollen, denn wir halten häufige politische Prozesse für staatsgefährlicher als die Personen,

Maßgebliches und Unmaßgebliches