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diugungen ihres Berufs zu genügen, wohl ein gleiches Anrecht auf staatliche Fürsorge habe, wie die Landwirtschaft oder das Handwerk. Von diesem Standpunkt aus haben wir aber unsre Vorschläge nicht befürwortet; wir halten die von uns empfohlnen Maßregeln lediglich im Jnteresfe der Rechtspflege für notwendig. Das persönliche Interesse der jetzigen Assessoren kann gegenüber diesem Interesse nicht den Ausschlag geben. Der Übelstand ist aber kein bleibender; der Zudrang zur juristischen Laufbahn wird sich ohne Zweifel verringern, wenn die unbeschränkte Zugäuglichkeit der Advokatur nicht mehr als letzter Ausweg auch dem Überzähligsten offensteht. Immerhin ist es richtig, daß die schon jetzt nicht beneidenswerte Lage der Assessoren, die auf Anstellung als Richter warten, noch wesentlich verschlechtert wird, wenn der Abfluß zur Rechtsanwnltschaft gehemmt wird. Ein Übergang wird sich nicht vermeiden lassen. Dann aber liegt, um wesentliche Schädigungen dringender und berechtigter Privatinteressen zu vermeiden, alle Veranlassung vor, einen Einschnitt schon da zu macheu, wo er noch am wenigsten schmerzt. Schon vor einigen Wochen wnrde in diesen Blättern eine Sperrung des Neferendariats als die einzige Maßregel empfohlen, dem über alles Maß anschwellenden und allem Bedürfnis Hohn sprechenden Andrang znr Justizlaufbahn Einhalt zu thuu. Es ist ein großer Fehler der Justizverwaltung, daß sie ohne alle Rücksicht auf das praktische Bedürfnis und auf die spätere Verwendbarkeit so viel junge Kräfte in ihren Vorbereitungsdienst aufnimmt und ausbildet, als sich dazu melden. Wird schon dem Studenten klar, daß in absehbarer Zeit, nach Ableguug seiner ersten juristischen Prüfung, seine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst so lange beanstandet werden wird, bis er „an die Reihe kommt," so wird die Justizverwaltung bald nicht mehr in die Notwendigkeit geraten, eine solche Beanstandung für einen nennenswert langen Zeitraum zu erheben.
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ür die Beurteilung der Lage der englischen Landwirtschaft dürfte das Buch von Koenig (445 Seiteu Großvktav) ausreichen. Koenig ist selbst als Landwirt thätig gewesen in England, Deutschland, Kanada und den Vereinigten Staaten, hat die einzelnen Grafschaften Englands und Schottlands bereist und durch Persönliche Besprechung mit den Pächtern wie ans der Litteratur und Statistik