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Deutschlands Seemacht
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Die Aompetenzerweiterung der Amtsgerichte

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grenzen nur Festungen bauen und besetzen wollte, ohne ein starkes Feldheer zu haben, das den Krieg in Feindesland tragen kann. Nur weil das römische Reich kein Feldheer, sondern bloß ein Festungsheer hatte, mußte es auf die Unterwerfung der Germanen verzichten, und daran ist es zu Grunde gegangen.

Die Abbildungen, flott hingeworfen und gut ausgeführt, bilden ebenso eine Zierde des Werks, wie sie wesentlich zur Veranschaulichuug des Gesagten bei­tragen. Für eine zweite Auflage empfehlen wir nur eine Vermehrung der Schiffsbilder aus der ältern Zeit. Möge das Buch auf recht vielen Weihnachts­tischen zu finden sein und nicht nur betrachtet, sondern auch gelesen und be­herzigt werden!

Die Kompetenzerweiterung der Amtsgerichte und die Rechtsanwaltschaft

or einigen Wochen brachten die Grenzboten unter der hier noch­mals verwendeten Überschrift einen Aufsatz, worin zutreffend dar­gelegt wurde, daß eine Erweiterung der Kompetenz der Amts­gerichte, wie sie die Justizverwaltung ins Auge faßt, für die Rechtsanwaltschaft in ihrer heutigen Gestaltung geradezu unan­nehmbar erscheine. Doch glaubt der Verfasser da er sich nicht genannt hat, will ich ihn Herrn .L nennen den Nachteilen und Gefahren, die diese Maß­regel für die Anwaltschaft zur Folge haben muß, wirksam dadurch begegueu zu können, daß er eine Zweiteilung der Anwaltschaft vorschlägt. Es soll eine Aintsgerichtsanwaltschaft geschaffen werden, die als Vorstufe zu der Rechts­anwaltschaft bei den Kollegialgerichten dienen soll; bei den Kollegialgerichten sollen nur solche Anwälte zugelassen werden, die drei Jahre lang entweder als Amtsgerichtsanwälte oder anderweit im Justizdienst beschäftigt gewesen sind.

Ich bin überzeugt, daß eine solche Maßnahme die Übelstände, die jetzigen wie die weiteru, die von der geplanten Kompetenzerweiterung mit Recht ge­fürchtet werden, keineswegs heben, wohl aber verschärfen würde. Soll es dem jungen Juristen, der eben die Staatsprüfung bestanden hat, freistehen, Amts­gerichtsanwalt zu werden, während ihm die Möglichkeit, Landgerichtsmiwalt zu werden, zur Zeit, ebenso wie die Möglichkeit, Nichter zu werden, verschlossen ist, so wird der Stand der Amtsgerichtsanwälte wenig geachtet und wenig be­neidenswert sein. Materiell mag er Einnahmen bringen, die, um mit Herrn X