Gretna-Green
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nnd dcm Fürstentum Reuß j. L. gemeinschaftlichen Landgericht Gern, ist überhaupt nie eine Eheschcidnngssache der Ehelcute de Peyrvunh tierhandelt worden. Hiernach hatte kein für das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach fuugirender Staatsanwalt Gelegenheit, mit der Ehescheidnngssache der Genannten sich amtlich zu belassen. Auch hat, wie in dem Aufsatz selbst bemerkt wird, eiue Gnadenscheidung der Ehelente de Peyronny im Großherzogtnm nicht stattgefunden. ^ Die Aufnahme der Frau de Peyronuy in den Grvßhcrzvglich Sächsischen ^tnatsverband ist durch die Staatsbehörde nicht zu dem Zwecke, die Scheidung der Eheleute de Peyronuy herbeizuführen, bewirkt worden. Gegen eine derartige Unterstellung spricht der Inhalt der einschlagenden Verhandlungen durchaus.
Die Naturalisation der Frau de Peyronny im Großherzogtum Sachsen wurde, nachdem diesem Akte die Gemeindevertretung in Apolda (Z 8 Absatz 2 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1870) zugestimmt hatte, vou dcm Großherzoglichen Direktor des II. Verwaltuugsbczirks verfügt. Durch ein seitens der Kaiserlich Deutschen 'vtschcift i» Paris beglaubigtes Zeuguis war zuvor der die Naturalisation ereilenden Behörde nachgewiesen worden, daß Frau de Peyrouuy dispvsitiousfähig ar, über ihre Persou, sowie über ihr Vermögen frei verfügen konnte. Somit ^er Vorschrift im 8 8 Ziffer 1 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1870 genügt; ^' ^ustinunnug des Herrn de Peyronuy znr Naturalisation bedürfte es nicht.
Hierzu schreibt uns der Verfasser unsers frühern Aufsatzes: , /^e thatsächlichen Anführungen in meinem Aufsätze „Gretna-Greeu" beruhen in ^> " Pariser „Figaro" enthaltenen Bericht über die Verhandlungen
!> ^^öcsse, durch deu die zwischen dem Baron Double und der Fran ^ ^eyronny geschlossene Ehe für nichtig erklärt worden ist. ^ Über diesen Prozeß, r sogenannte ea.usg eslobrs bildete, haben ohne Zweifel auch in andern
l «Elchen Zeitungen Berichte gestanden. Eine Berichtignug der in den Verhand- vie,/'/ ^machten und als feststehend angesehenen Anführungen war in den drei- ^ ^."lMn, die seitdem verflossen waren, meines Wissens nicht erfolgt. Die die ^ "^'ö^'t des Berichterstatters des Figaro kann bei der weiten Verbreitung, Wäre namentlich auch in Paris selbst hat. keinem Zweifel unterliegen,
ncicbs seinem Bericht eine Ungcnanigkeit vorgekommen, so würde sie unmittelbar don ^ bmchligt worden sein. Der Irrtum, daß die Ehe der Fran de Peyronny nnd trjduiiÄux ä'^xoläa geschieden worden sei, mnß bei dem Staatsanwalt Wel-c " Advokaten, vielleicht anch bei den Nichtern vorhanden gewesen sein.
^rwechslung hierbei zu Grunde liegt, kann ich natürlich nicht aufklären, il h"t man die der Fran de Peyronny von den Apoldischcn Behörden für
^'^erverhciratnng ausgestellten Bescheinigungen als Beschlüsse der Gerichte ron, > irrtümlicherweise aus ihnen entnommen, daß die Ehe der de Pcy-
^ >ur geschieden erklärt worden sei. herbei Einsendung des Anfsatzes war, eine Ansllärnng darüber
ibrer Heimat von Tisch
. wonach die französischen EHZ^nen ^nn sie^ m^^^ ^ uatnMisi^ nnd Bett geschieden waren, sich m dem G » ^ ermöglichten, dw ü ne v - ließen und dadnrch die Eingehung e.ner w d ^) ^er Beruh n g
boten war, weil die frühere Ehe noch ö' At l ^ die Gerichte uht des Großherzoglichen Staatsminister.nm. g.e ^„ die stau ^che
dabei beieiligt sind , nud daß es em Z )U m ^ >^^^^ h^n- Me d.e Jnstizbeamten in dem erwähnten P''ö ^ '^"^ ^ e Berichtigung des Groß- Natuv.nsation der Iran de Peyronuy cuthalt