Maßgebliches und Unmaßgebliches
Das Militär in Deutschland. Italien und Belgien. Rickert hatte Recht, als er am 19. November im Reichstage sagte, nicht die Karlsruher Blutthat an sich habe die Gemüter erregt, sondern ihr Zusammenhang mit andern Dingen, d. h. einerseits mit dem, was man als Militarismus zu bezeichnen Pflegt, andrerseits mit gewissen, zwar nicht gesetzlichen, aber thatsachlichen Standesvorrechten. Was der Angehörige irgend eines Standes in unzurechnungsfähigem Zustande thut, das hat an sich selbstverständlich gar keine Bedentung; Bedeutung verleiht jener traurigen Geschichte nur der Umstand, daß Brüsewitz den Ausdruck „meine Ehre" gebraucht hat, und daß die Notwendigkeit des Duells zur Wiederherstellung verletzter Offiziersehre unter gewissen Umständen bei uns von den maßgebenden Personen anerkannt wird. Da ist es nun merkwürdig, daß in der Reichstags- wie in der Preßdebatte bei den Freunden wie bei den Gegnern des Dnells immer nur von einem feinern oder höher gespannten Ehrgefühl die Rede war, dessen Berechtigung von den einen behauptet, von den andern bestritten wird. Nicht um ein seineres Ehrgefühl handelt es sich beim Offizier— ganz gewöhnliche Leute haben mitunter das allerfeinste —, sondern um eine andre Ehre. Wir bestreiten, was im vorigen Hefte S. 388 gesagt wordeu ist: „Der Ehrbegriff des Offiziers unterscheidet sich in keinem Punkte von dem, der für jeden anständigen . . . Menschen maßgebend ist," uud halten es mit Jhering, der sich in seinem „Kampf ums Recht" folgendermaßen ausläßt. Das seelische Schmerzgefühl bei erlittenen Rechtsverletzungen »ist dieselbe Mahnung an die Pflicht der moralischen Selbsterhaltuug, wie sie der physische Schmerz in Bezng auf die physische Selbsterhaltung erhebt. Nehmen wir den zweifellosesten Fall, den der Ehrverletzung, uud deu Stand, in dem das Gefühl für Ehre am empfindlichsten ausgebildet ist, den Osfizierstand. Ein Offizier, der eine Ehreubeleidigung geduldig ertragen hat, ist als solcher unmöglich geworden. Warum? Weil er das richtige Gefühl hat, daß ein Stand, der seiner Natur nach die Verkörperung des persönlichen Mutes seiu soll, Feigheit uicht dulden kann, ohne sich selbst preiszugeben." Oder, wie andre gesagt haben, weil es sinnlos wäre, zu verlangen, daß ein Mann, dem die Verteidigung des Vaterlands anvertraut ist, zum Richter um Hilfe laufe, anstatt sich selbst zu verteidigen. Wenn Man dagegen einwendet, zum geduldigen Ertragen und Verzeihen einer Beleidigung gehöre mehr moralischer Mut als zu einem Pistolenduell, so verkennt man ganz und gar die Natur des Soldatenstandes. Gewiß gehört in einem gewissen Sinne wehr Mut dazu, sich auf öffeutlichem Markte ohrfeigen als sich totschießen zu lassen, cwer dieser Mut ists eben nicht, was den Soldaten ausmacht; wer diesen Mut hat, der gehört nicht anfs Schlachtfeld, sondern ins Kloster. Jhering stellt dann neben den Offizier den Baner, dem der Besitz, uud den Kaufmann, dem der Kredit über ^es geht. Dessen Aufrechterhaltung, heißt es vom Kredit, ist Lebensfrage für deu Kaufmann, „und wer das Gerücht ausbreitet, daß er seine Verbindlichkeiten 'ucht püuktlich erfüllt habe, der trifft ihn empfindlicher, als wer ihn persönlich beleidigt oder ihn bestiehlt, während der Offizier über eine derartige Beschuldiguug vielleicht lachen, nnd der Bauer deu darin liegenden Vorwurf gar uicht empfinden wird." Merkwürdigerweise verirrt sich Jhering, nachdem er so den Kern der Sache ^faßt hat, später zu der Ansicht, das Duell müsse darum vorläufig noch geduldet werden, weil Ehrenkrttnkungen nicht streng genug bestraft würden. Als ob der verdacht der Feigheit dadurch beseitigt werden köunte, daß der Beleidiger zehn Grenzboten IV 1896 gs>