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Dunkler Drang nach einem guten Rechtsweg. 2
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Der Postzeitungstarif

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Preußischen Obertribunals erinnern, die heute wohl niemand mehr für richtig halten wird, durch die der Abgeordnete Twesten wegen seiner im Landtage gegen die Justizverwaltung gethanen Äußerungen sür strafrechtlich verfolgbar erklärt wurde, obwohl es im Artikel 84 der preußischen Verfassungsurkunde lautet: Die Mitglieder der Kammern können für ihre darin ausgesprvchnen Meinungen nur innerhalb der Kammern auf Grund der Geschüftsorduuug zur Rechenschaft gezogen werden.

Ob der Gesetzgeber selbst die Mitwirkung der Laien in der Strafrechts­pflege als eine Wohlthat oder als eine Plage ansieht, vermag niemand zu durchschauen. Ist sie eine Wohlthat, dann sollte sie doch auch durchgängig eingeführt und die Einrichtung der nur ans Berufsjuristen bestehenden Straf­kammern beseitigt werden, ist sie eine Plage, dann sollte man auch den Mut und die Kraft haben, sie durchgängig abzustoßen.

Der postzeiwngstarif

ührend die Pvsttarise für Briefe, Packete und Wertseudnugen in den letzten Jahrzehnten infolge der Vervollkommnung der Ver­kehrsmittel eine durchgreifende Umgestaltung erfahren haben, wird der Postzeituugstarif, wenigstens hinsichtlich seiner grund­legenden Bestimmung, iu kurzem das Jubiläum seines fünfzig­jährigen Bestehens feiern. Es unterliegt keinem Zweifel, daß dieser Tarif, der zu einer Zeit geschaffen worden ist, wo die periodische Presse noch nicht entfernt den Umfang hatte wie jetzt, nicht mehr die Bedingungen erfüllen kann, die die zweckmäßige Gestaltung des staatlichen Gebührenwesens erfordert, daß die heutzutage für den Postvcrtrieb der Zeitnngen zn entrichtende Gebühr kein Äquivalent mehr für die Leistuugcu der Post bildet. Es wird daher vom Reichspostamt eine Umgestaltung des Zeitungstarifs beabsichtigt, uud nach der von den Vertretern der Regierung bei der zweiten Lesuug des Postetats für 1896/97 im Reichstage abgegebnen Erklärung ist zu erwarte», daß ein Ge­setzentwurf über die Neuregelung des Zeitungstarifs den gesetzgebenden Körper­schaften demnächst zugehen wird.

Sobald die Absicht des Neichspostamts bekannt geworden war, sind in der Presse verschiedne Vorschläge znr Reform des Zeituugsgebührenweseus aufgetaucht. Einer Beurteilung dieser Vorschlüge enthalten wir uns, weil die hierzu erforderliche!? umfassenden statistischen Grundlagen, die einzig und allein von der PostVerwaltung geliefert werden könnten, nirgends veröffentlicht