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Gleichstellung der Gehalte mit denen der Verwaltung, und entfernt sie die alternden Kräfte, so wird sie der Anfang sein zur Ebnung der Wege für die „erste Auswahl" der Justiz.
Ein Assessorparagraph kann nur dann auf Unterstützung rechnen, wenn er völlig unabhängig von der Finanzvorlage und nach deren Verabschiedung in der von uns vorgeschlagnen Form eingebracht wird. Ergänzt werden müßte er auf dem Gebiete der Reichsgesetzgebung durch eine Beschränkung der Zahl der Rechtsanwülte. Der Herr Justizminister Schönstedt hat nach wie vor das Vertrauen aller preußischen Juristen; sie blicken mit Hoffnung auf ihn und auf die Ergebnisse der nächsten Legislaturperiode.
Erlebtes und Beobachtetes aus Rußland
Lin Nachklang zur Raiserkrönung ^89^ von Kurt Treusch von Buttlar (Fortsetzimg) 7
ußland für das Land der Freiheit zu erklären, scheint eine an Verrücktheit grenzende Paradoxie. Und doch hörte ich sagen und alles Ernstes ausführen, daß man in Rußland „freier" sei als irgendwo. Natürlich darf man dabei nicht an politische Freiheit denken. Von einem Tyrannen, das ist wahr, hat man in Nußland nichts zu fürchten und nichts zu leiden: das ist der „gute Ton," man ist frei von dem übertriebnen Zwang der „Sitte," die alles für Lkoccking' und unlÄir erklärt, was nicht in ihrem Kodex steht. Es ist das eine ganz natürliche Reaktion der Gesellschaft gegen den Zwang des Staates; die Gesellschaft will sich das Leben nicht noch schwerer machen, als es durch die staatliche Bevormundung schon ist. Es läßt sich aber auch geschichtlich und völkerpsychologisch leicht erklären, warum dem so ist. Die gebildete russische Gesellschaft — nur von dieser rede ich hier — hat sich ihre Sitten und Gebräuche erst durch das „Ausland" und durch Ausländer erworben. Und da hat sie sich nicht ausschließlich an ein Muster gehalten. Aus Frankreich, Deutschland, England, Holland brachte sich der Einzelne je nach Geschmack