Dunkler Drang nach einem guten Rechtsweg
von Richard Goldschmidt 1
edermann ist sich der nächste Freund und doch nur ein entfernter Bekannter. Den Völkern ergeht es aber nicht anders als den einzelnen Menschen. Jedes Volk liebt sich selbst am meisten, schätzt und ehrt sich hoch, überhäuft sich mit Schmeicheleien und versteht es auch beim besten Willen nur sehr selten, sich die Wahrheit zu sagen. Jhering, der sich um Wesen und Zweck des Rechts so viel bemüht und sich dabei nicht nur den Nechtsgelehrten, sondern allen Gebildeten zn nähern vermocht hat, will uns in seiner Einleitung zur Entwicklungsgeschichte des römischen Rechts einen Spiegel vorhalten und die Wahrheit erkennen lassen. Er sagt: „Eine rohe Zeit hat vor einer hochentwickelten einen unschätzbaren Vorzug voraus: sie kennt keine Prinzipien. Wer aus der Geschichte den Unfug kennt, den die Prinzipien angerichtet haben und uuter unsern Augen noch täglich anrichten, wird es begreifen, daß eine Zeit, die ihrer entbehrte und sich bloß auf die gesuude, das heißt lediglich den Praktischen Zwecken sich zukehrende Vernunft angewiesen sah, das, was ihr uot that, besser zu beschaffen imstande war, als es eine hochentwickelte vermag, deren geistiges Auge durch Prinzipien nmflort ist."
Diese Sätze Jherings haben den verführerisch schmeichelhaften Sinn, daß sie unsern geistigen Fortschritt für die Mängel unsrer Nechtsgestaltung verantwortlich machen; bei der Nechtsbildung soll die Prinzipientreue der naturwüchsigen Schaffenskraft hinderlich, dagegen unsre hohe Entwicklung der schädlichen Prinzipientreue forderlich sein. Die Erkenntnis eines Übels ist gewiß die schwierigste Strecke auf dem Wege zu seiner Heilung. Jhering hat aber nicht das Übel richtig erkannt, sondern nur das allgemein verbreitete Vor- Grenzbotci, III 1896 73