Der Ausbau des Arbeiterschutzes
ls der deutsche Reichstag die Einsetzung der Reichskommission für Arbeiterstatistik beschloß, hatte man im Sinne, eine Einrichtung zu schaffen, die zur Beurteilung sozialer Zustände das notwendige statistische Material liefern sollte. Kein Mensch witterte eine Gefahr hinter dieser statistischen Kommission. Inzwischen hat sie aber ihre Aufgabe mit außerordentlichem Ernst und anerkennenswertem Eifer angefaßt, und die Ergebnisse der Arbeiten, mit denen sie hervorgetreten ist, machen Plötzlich die Gemüter stutzig, die hinter jeder sozialpolitischen Maßnahme den Weg zum Zukunftsstaate wittern. Man hatte also nichts eiligeres zu thun, als am 7. Mai im preußischen Abgeordnetenhause eine Interpellation zu stellen, in der die Negierung ernstlich befragt wurde, wie sie sich zu dem gefährlichen Treiben der Kommission stelle, die sozialistisch rettungslos verseucht sei, in der man ferner mit männlichem, der Situation angemessenem Ernst unverhohlen seine Verwunderuug aussprach, daß sich aus einem unter allgemeinem Beifall gebornen und einst so normal beanlcigten Kinde ein solcher Wechselbalg entwickelt habe, dem man unter den übrigen, an der Mutterbrust der Verfassungsmüßigkeit großgepäppelten gesitteten Kindern fürderhiu ohne dringende Gefahr keinen Platz lassen dürfe. Und männiglich, was sich staat- oder vielmehr „ftaats"erhaltend nennt, klatschte Beifall.
Auf den Vorwurf der sozialistische,? Durchseuchung der Reichskommission für Arbeiterstatistik, „die unter dem Einfluß eines Svzialdemokraten und eines der Sozialdemokratie affiliirten Professors steht," hat der frühere Leiter der Kommission, der Kurator der Universität Bonn.Dr. von Rvttenburg in Nr. 321 der Nationalzeitung eine deutliche Antwort erteilt, die uns der Mühe überhebt, auf diesen Teil der förmlich erhobnen Anklage einzugeheu. Dagegen hat er auf die sachlichen Einwände gegen die Arbeiten der Kommission wenig oder nichts erwidert, und diese bleiben daher noch zu untersuchen. Unsre sozialpolitische Gesetzgebung hat, beginnend mit der Regelung der Arbeitsverhältnisse der „weiblichen und jugendlichen" Arbeiter in den Fabriken, allmählich die ganze Industrie umsponnen mit einem, , wenn auch im einzelnen vielleicht noch mangelhaften, so doch dem einheitlichen Grundgedanken nach großartigen sözia