Maßgebliches und Unmaßgebliches
Zur Duellfragc. Vor kurzem haben sich wieder zwei junge Artillerieoffiziere auf dem Schießplätze bei Jüterbogk geschossen. Einer ist geblieben. Die Ursache soll, wie die Zeitungsnachrichten sagen, ein Wortwechsel bei Tische gewesen sein. Ich bin kein Gegner des Zweikampfs. Leider sind unsre gesellschaftlichen Verhältnisse noch derart, daß der Zweikampf nicht zu entbehren ist. Jedenfalls läßt er sich nicht durch einen Reichstagsbeschluß, auch schwerlich durch eiueu einfachen Befehl aus der Welt schaffen. Wäre das der Fall, so hätten wir schon längst keine Zweikämpfe mehr. Schon Gustav Adolf bedrohte den Zweiknmpf in seinem Heere mit dem Tode und hat, so viel ich weiß, diese Drohung auch wahr gemacht. Die preußischen Könige haben stets dem Zweikampf entgegengewirkt, aber unterdrücken haben sie ihn nicht können. Der bekannte Feldmarschall v. Natzmer, der Stiefvater des Grasen Zinzendorf, des Begründers der Herrnhntergcmeinde, ein durchaus frommer Mann, erwiderte einst dem König Friedrich Wilhelm I. ans dessen Frage, ob er sich zu einem Zweikampfe herbeilassen würde: „Wenn der Gegner bei mir den Christeil zu Hanse findet, schlage ich mich nicht; findet er aber den Natzmer zu Hause, so soll ihn der Teufel holen." Damit ist nach meiner Meinung der richtige Standpunkt gegenüber dem Dnell auch heute noch bezeichnet. Alle Gewaltmittel gegen den Zweikampf helfen so lange nichts, als unsre Erziehung in der Schule und im Heere nicht zu einem Verkehr der Menschen unter einander führt, der persönliche Beleidigungen ausschließt, oder ihre Sühne auf einem andern, allgemein als völlig ausreichend erkannten Wege ermöglicht. Wir haben ja allerdings schon jetzt den gerichtlichen Weg. Der ist nur leider deshalb vielfach unbrauchbar, weil meistens der Beleidigte nachzuweisen hat, daß er zn der ihm zugefügten Beleidigung keinerlei Anlaß gegeben habe, während vielmehr der Beleidiger nachweisen sollte, wie er dazu gekommen ist, beleidigende Worte oder Handlungen zu gebrauchen. Außerdem trägt das öffentliche Gerichtsverfahren dazu bei, daß man den gerichtlichen Weg vermeidet, weil dabei Verhältnisse vor aller Welt verhandelt werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören. Im Heere und auch in einzelnen Berusskreisen des bürgerlichen Lebens bestehen Ehrengerichte, die, wenigstens im Heere, den Zweck Verfölgen, Ehrenhändel durch genaue Untersuchung zu schlichten und unnötige Dnelle zu verhindern. Solche Verhandlungen bleiben in dem bestimmten Kreise, für den der Ehrenrat oder das Ehrengericht bestimmt ist, und die Entscheidungen sind derart, daß sie auch von allen Beteiligten als vollständige Erledigung angesehen werden. Diese vollständige Erledigung wird auf dem gewöhnlichen gerichtlichen Wege leider nicht immer erzielt. Die Gegensätze verschärfen sich öfter sogar noch, weil die öffentliche Verhandlnng die beiden Gegner in durchaus nicht wünschenswerter Weise der Beurteilung der Welt preisgicbt.
Außerdem liegt es — Gott sei Dank! sage ich — noch in unsrer Natur, daß wir das persönliche Eintreten des Mannes für seine Ehre in unserm innersten Gefühle doch nm höchsten schätzen. Dieses mannhafte Wesen haben wir nötig, solange die Lehre Christi noch nicht völlig durchgedruugen ist. Ich bin, im Gegensatz zu dem bekannten Duellartikel im Militärwochenblatte, durchaus der Ansicht, daß sich das Duell nicht mit Christi Lehren verträgt. Aber wir stehen eben immer noch auf dem Standpunkte des alten Natzmer: der Gegner findet, wenn er mit seiner Forderung kommt, den Christen meistenteils nicht zu Hause. Wäre es anders, dann müßten wir die Lehren der Mennoniten annehmen und uns auch dem Kriegs-