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Richard Muther und die deutsche Kunstwissenschaft
Handlungen in Sonderabzügen müßten nur dann ausgegeben werden, wenn sie zu wissenschaftlichen Zwecken verlangt werden. Drittens wäre zu wünschen, daß zu den Abhandlungen sorgfältige und praktische Register angelegt würden, um ihre Benutzung zu erleichtern. Durch die trefflichen Arbeiten von Kluß- mcmn ist schon viel geschehen; aber noch viel mehr bleibt zu thun übrig. So fehlen z. B. Verzeichnisse der behandelten Stellen, Namens- und Ortsregister u. a. m. Viertens müßte ausdrücklich den Verfassern ihr Autorrecht gewahrt werden, so gut wie den Universitätslehrern, die ja auch ihre Programme öfter als Oxuseula, gesammelt haben. In tausend Fällen wird das ja höchstens einmal praktisch werden: aber auch für diesen einen Fall ist es nötig, daß der Verfasser eine rechtliche Grundlage habe, um sich sein geistiges Eigentum zu sichern und zu verwerten. Besonders tüchtige Leute haben sich oft nur deshalb nicht entschließen können, ihre guten, neuen Gedanken in einem Programm zn „vergraben" (das ist der übliche Kunstausdruck), weil sie sich iu jeder Hinsicht gebunden fühlten: das würde anders werden, wenn auch hier die vielleicht nicht einmal beabsichtigte Schranke fiele.")
Richard Muther und die deutsche Kunstwissenschaft
Gin Beitrag zur Klärung der „Mutherhetze"
ie „Geschichte der Malerei im neunzehnten Jahrhundert" von Richard Muther, die vor drei Jahren zu erscheinen anfing, gehört zu der kleinen Zahl der Bücher, die in den Kreisen der Fachgenossen wie im großen Publikum Aussehen erregen und wirklich gelesen werden. Man macht sich keiner Übertreibung schuldig, wenn man sagt, daß wohl nie zuvor in Deutschland ein kunstgeschichtliches Werk auch von der Laienwelt so begierig aufgenommen und so emsig studirt worden ist, wie dieses Buch. Es haben sich Vereinigungen und Lesekränzchen gebildet, besonders von Damen, zu gemeinsamem Lesen des Buches. Ein großer Teil des gebildeten Publikums, der sonst den Veröffentlichungen aus Fachkreisen fern zu bleiben pflegt, liegt förmlich im Banne der Mutherschen „Geschichte der Malerei."
Sollte wirklich ein Lehrer verhindert werden können, eine Progrmnmabhandlung gleichzeitig in einer Zeitschrift zu veröffentlichen, wo er ein Honorar dafür erhält? Das ist doch undenkbar. D. N.