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Unterm Schlehdorn
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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doch nie ein Einsehen!" Es war der Strnßenwttrter, mit dem ich schon früher einmal Bekanntschaft gemacht hatte.

Was sollte ich thun? der Mann war in seinem Rechte. Da ging ich denn still nach Hause und stellte meinen Schlehdornzweig ins Wasser. Und da mag er stehen bleiben, bis er schwarz wird.

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Unangenehme Situationen. Es ist eine allgemeine Eigenschaft des uomo Mxiens, also auch seiner Spezies nomo xolitions, daß er sich nicht gern an un­angenehme Thatsachen erinnern läßt, und wenu ein Publizist das thut und wieder­holt thut, so kommt er als uucmgeuehmer Meusch in Verruf. Hält aber der Publizist an der Überzeugung fest, daß es nicht seine Aufgabe sei, sich angenehm zu macheu, sonderu die Wahrheit zu sagen, und harrt er geduldig aus, so kommt wohl der Tag, wo man ihm Recht giebt. Diese Genugthuung hat uns die Reichstags­verhandlung vom 3. Juni mit Beziehung auf eine der unangenehmen Thatsachen verschafft, die wir von Zeit zu Zeit festzustellen Pflegen. Wir sind uämlich nicht so anmaßend, den Gesetzgebern Ratschläge zu geben und zu sagen: das und das mnß geschehen, sondern wir beschränken uns darauf, die Thatsachen festzustellen, und ans die Folgerungen hinzuweisen, die sich daraus ergeben. So predigen wir seit Jahren: die gegenwärtige Praxis unsrer Strafrechtspflege in manchen Stücken, namentlich in der Behandlung politischer Vergehungen, laßt sich auf die Dauer nicht durchführen; über kurz oder laug wird mau sich eutscheideu müssen, ob man das gleiche Recht sür alle, das der Buchstabe uud der Geist uusrer Reichs- uud Staats- vcrfassuug fordert, will gelten lassen, oder ob man zweierlei Recht schaffen will. Wir stimmen also den Hamburger Nachrichten insoweit bei, als auch wir der Über­zeugung sind, daß sich das, was dieStaaterhaltenden" wollen, ans dem Boden des gemeinen Rechts nicht erreichen läßt, aber wir gehen noch ein Stück weiter und sagen: auch ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten würde den Zweck nicht erfüllen, man würde es sehr bald durch eiu Ausnahmegesetz gegen die Christlich- Sozialen, eiu weiteres gegen die Antisemiten nnd weiß Gott gegen wen noch er­gänzen müssen. Was man erstrebt, kann man nur erreichen, wenn man deutlich mit der Sprache herausgeht und für die Unternehmer nnd die Lohnarbeiter zweierlei Recht schafft. Wir sagen nicht, welcher der beiden offen stehenden Wege beschritten werden soll; wir gestehen ein, daß wir nicht wissen, welcher der bessere sei; wir sagen nur, daß die Gesetzgeber über kurz oder lang einmal gezwungen sein werden, sich für einen der beiden Wege zu entscheiden.

Hätte mau nun unsre Warnungen beachtet, so wäre die Notwendigkeit einer Entscheidung vielleicht erst nach vielen Jahren eingetreten. Staaten können innere Widersprüche jahrzehntelang mit sich fortschleppen, ohne daß etwas andres als nur manche Unbequemlichkeit daraus entsteht. Nuu aber hat der Übereifer der Polizei und der Staatsanwttlte die Notwendigkeit der Entscheidung an den Haaren herbei­gezogen, sodaß ihr schwer auszuweichen sein wird. Wenn Bebel, wie er ver­sprochen hat, die Statuten der verschiednen Parteiverbände dem Staatsanwalt ein- Grenzbotcn II 1896 M>