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Mit einem solchen Vorgehen könnte die Frage einer Abänderung des Freizügigkeitsgesetzes mit einem Schlage aufgerollt werden.
Die Agrarier, die selbst mit der größten Rücksichtslosigkeit gegen den Arbeiterstand verfahren, die allen Scharfsinn aufwenden, um Mittel zur Verteuerung der unentbehrlichsten Nahrungsmittel zu ersinnen, die auch am liebsten die ganze Industrie vernichten und damit Tansendeu vou Meuschen die Arbeitsgelegenheit entziehen möchten, werfen sich als Anwälte des Arbeiterstandes auf. Ihnen winkt die verlockende Aussicht, reichliche und — billige Arbeitskräfte zu erhalten. Anstatt die Pflicht der Fürsorge sür den Arbeiter, die sie dem städtischen Arbeitgeber so beredt ans Herz zu legen wissen, auch sür den Großgrundbesitz anzuerkennen, wollen sie die unbefriedigende Lage eines Teils der großstädtischen Arbeiterschaft dazu benutzen, dem Arbeiter Rückkehr aufs Land oder Verbleiben auf dem Lande zu predigen, wollen ihn durch gesetzlichen Zwang womöglich in den Verhältnissen festhalten, denen er entflieht. Das ist das Wohlwollen, das von dieser Seite dem Arbeiterstande zu teil wird, und bei dem Einfluß der Agrarier auf die Gesetzgebung ist wohl zu erwägen, ob man nicht durch eiuen Eutrüstuugssturm ihre Geschäfte besorgt.
Aus dem Königreich Tiele. In der vorigen Nummer ist der Aufsatz der „Nation" über den Fall Jastrow und das Tielesche Bergregal erwähnt worden. Der Neichsanzeiger hat sich vierzehn Tage Zeit genommen nnd dann eine Berichtigung gebracht, die sich aber nur auf einen einzigen Punkt bezieht und keine Berichtigung ist. Wie dariu mitgeteilt wird, steht dem Regalherrn laut Vertrag mit der Negierung zwar das Recht der Ernennung nnd Besoldung der Bergpolizeibeamten seines Bezirks zn, die Aufsicht über die Amtsführung dieser Beamten aber führt das königliche Oberbergamt in Breslau, Die Zeitungen heben ganz richtig hervor, daß es einem Beamten nicht ganz leicht fallen kann, die Interessen der Arbeiter dem Herrn gegenüber zu vertreten, der ihn anstellt uud besoldet.
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Die babylonische Gefangenschaft der protestantischen Kirche in Deutschland. Von Eduard Schall. Leipzig, Reinhold Werther
Der Verfasser dieser mannhaften Streitschrift, der bekannte Pastor in Bahrdorf, geht von Luthers berühmter Schrift „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" aus und legt dar, daß die Kirche nach Luther, ohne Luthers Schuld, aus dem Regen in die Traufe, ans der babylonischen Gefangenschaft in die ägyptische Finsternis geraten sei, indem sie es gar nicht zu bemerken scheine, daß sie mehr und mehr zu einer bloßen Staatsanstalt herabsinke. Zum Beweis dafür, in welchem Grade das der Fall sei, zergliedert er den Erlaß des Oberkirchenrats gegen die sozialen Pastoren. Einen solchen auf Stelzen gestellten büreaukratisch-oratorischeu Kunstbau mit einem einzigen kräftigen Mnndhcmch umzublasen ist ja nicht schwer. Aber es geschieht meistens nicht, weil in unsrer höflichen Zeit Erlasse hoher Be-