Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Lohnfrage im Konfektionsgeschäft ist von neuem auf die Tagesordnung gekommen. Die hauptstädtische Presse verschieduer Richtungen bekundet eine starke Entrüstung gegen die Arbeitgeber und versteigt sich beinahe zu Drohungen gegen sie. Es wird deu Arbeitgebern vorgeworfen, daß sie, zum Teil wenigstens, von dem vorläufig getroffnen Abkommen abgegangen seien oder überhaupt nicht darauf hätten eingehen wollen, und daß auch die unter ihnen, die auf das Abkommen eingegangen sind, doch nicht ernstlich gewillt seien, es zu halten und sich auch ferner dem Schiedsspruch des Eiuigungsamts zu fügen.
Wie liegt nun die Sache? Man hoffte durch ein freiwilliges Übereinkommen das zu erreichen, wozu sich die Gesetzgebung nicht verstauben haben würde: die Festsetzung eines niedrigsten Lohnes, auf dessen Erhöhung dann vielleicht nach Verlauf einiger Zeit gedrungen worden wäre. Aber die Jnuehaltnug eines solchen Abkommens ist offenbar ebenso schwierig durchzuführen, wie es die Befolgung eines dahin geheudeu Gesetzes sein würde. Das zeigt sich schon jetzt. Wie will man ein Abkommen, das auf einmal eine gar nicht unbedeutende Lohnerhöhung festsetzt, ohne daß die Geschäftslage und die Arbeitsverhältnisse sie rechtfertigen, vor dem „Vertragsbruch" schützen, da dieses Abkommen am meisten gefährdet sein dürfte durch die Arbeitsuchenden selbst, durch ihre Neigung, sich ungünstigen Lohnbedingungen nnd Arbeitsbedingungen zu unterwerfen?
Wir haben gar keine Veranlassung, für die Arbeitgeber Partei zu ergreifen, sind auch weit davon entfernt, mit unsern Sympathien auf ihrer Seite zu stehen. Aber wir wittern „Utopien" hinter der Bewegung zu Gunsten der Arbeitenden, uud von deu Versuchen, sie in der Praxis zu verwirklichen, versprechen wir uns nichts gntes. Nicht was wir deu Arbeitern gönnen möchten, ist hier entscheidend, sondern es fragt sich, was sich durchführen läßt. Sind denn die Mittel, durch die man jetzt zu wirken sucht, wirklich die, wodurch bisher dem Arbeiterstand eine Aufbesserung seiner Lage verschafft wurde? Die ganze Besserung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes in der Neuzeit ist der Hauptsache nach durch das Wachsen seiner Macht, durch das Steigen des Arbeitswertes bewirkt worden. Streiks, die im einzelnen Falle eine Erhöhung des Arbeitslohns bezwecken, können nur dann erfolgreich sein, wenn die Macht zur Erzwingung dieser Forderung hinter ihnen steht. Auch ein Einigungsamt kann nur nach dem Grundsatz entscheiden, daß ein Lohnsatz bewilligt wird, der in den Verhältnissen seine Berechtigung findet. Sein Zweck ist, unnütze Streitigkeiten zu vermeiden, die durch falsche Beurteilung der Lage von der einen oder andern Seite entstehen könnten.
Nnn ist nicht einzusehen, woher einer wirtschaftlich so schwachen Klasse von Arbeitenden, wie es die in Rede stehenden sind, auf einmal die Kraft kommen sollte, sich eine wesentliche Lohnerhöhung zu erzwingen. Auch sind es ja ganz andre Grundsätze, nach denen man die Angelegenheit zu ordnen sucht. Man sucht unter Berufung auf die traurige Lage der Arbeitenden den Arbeitgebern die sittliche Verpflichtung aufzuerlegen, freiwillig einen höhern Lohn zu zahlen, als wozu sie nach der Lage des Arbeitsmnrttes genötigt wären. Sie sollen bei einem reichlichen Angebot von Arbeitskräften der Versuchung widerstehen, das billigste Angebot anzuuehmeu. Um sie dazu zu veranlassen, wird ein Druck der öffeutlicheu Meinung auf sie auszuüben gesucht. In der That hat das Mittel auch schou eine gewisse Wirkung hervorgebracht. Die Arbeitgeber schienen sich der aus den bezeichneten