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Dns Einkommen und seine Verteilung von Dr, Friedrich Kleinwächter, k, k. Re- gierungsrcit und Professor nn der Uuiversiint Czernonütz, Der Arbeiterschutz. Seine Theorie und Politik von Dr. Kuno Frankenstein, Dozent nn der Huinboldtakademie in Berlin. Leipzig, C. L. Hirschfeld, 1896

Die beiden Bücher bilden den fünften und den vierzehnten Band der ersten Abteilung des von Frankenstein herausgegebuen Hand- und Lehrbuchs der Staatswissenschaften iu selbständigen (einzeln käuflichen) Bänden, von dem schon einige Bände in den Nummern 2 und 27 der vorigjährigen Grenzboten besprochen worden sind. Kleinwächters Einkommenlehre zeichnet sich durch lebhafte und an­schauliche Darstellung ans, behandelt den Gegenstand erschöpfend uud enthält unter anderm eine scharfsinnige Kritik der verschiednen Grundrententheorien. In der Ein- leituug hebt der Verfasser die Schwierigkeit einer genauen Begriffsbestimmuug des Einkommens hervor. Mit dieser Schwierigkeit hat es seine Richtigkeit, aber Klein­wächter übertreibt, wenn er behauptet, es seiabsolut unmöglich, den Begriff des Einkommens derart genau zu umschreiben, daß man ihn im prakischen Leben über­haupt auch nur brauchen könne." Man kann ihn sehr gut gebrauchen, denn wenn auch die Leistungen der Steuereiuschntzungskommission von den Eingeschätzten ge­wöhnlich für sehr anfechtbar gehalten werden, fo weiß doch jedermann ganz genau, daß ein Schuhflicker ein kleines, ein Gerichtsdirektor ein mittleres und ein Magnat oder ein Kvmmerzienrat ein großes Einkommen hat ; auch genügen die Begriffs­bestimmungen, die wir haben, für gewöhnlich, um beurteilen zu können, wieviel ein jeder ausgeben darf, wenn er nicht über seine Verhältnisse leben will. Absolut genaue Begriffsbestimmungen giebt es, außer in der Mathematik, in keiner Wissen­schaft. Siud die Gelehrten etwa eiuig darüber, was ein Aonus oder eine sxsoivs in der Botanik, was die Seele, was der Verstand, was der Staat, was ein Maler oder ein Dichter ist? Seite 9 10 führt Kleinwächter für die UnHaltbarkeit der gewöhnlichen Begriffsbestimmung folgendes an. Die Wohnuug im eignen Hause werde dem Besitzer als Einkommen angerechnet; folglich vroduzire sich einer Ein­kommen, der den ganzen Tag auf seinem Sofa liege, weil er es ja statt dessen hätte vermieten und so Geld herausschlagen können. Das ist einfach Unsinn. Die Wohnung, die ich nicht selbst benutze, kann ich vermieten, aber das Sofa im eignen Wohnzimmer könnte nur ein Narr vermieten, und nur ein zweiter Narr könnte es mieten. Vermietet man aber ein Sofn, das man nicht selbst zu benutzen gedenkt, als Bestandteil einer ganzen Zimmereinrichtung samt dem Zimmer an einen Junggesellen, so sind diese Möbel in der That Einkommen abwerfende Vermögens- bcstandteile, was zu begreifen nicht die geringste Schwierigkeit verursacht. Die auderu Beispiele, die angeführt werden, sind noch unsinniger, z. B. daß nach der gewöhnlichen Einkommenlehre eine Frcm Einkommen Produziren würde, die ihre Kinder selbst wäscht und kämmt, anstatt Badediener und Friseur zu bezahlen, wo es doch offenbar ist, daß es sich gar nicht nm Einkommen, sondern nm eine Aus­gabeersparnis handelt. Abgesehen von diesen Stellen der Einleitung kommen solche Sonderbarkeiten in dem Buche weiter nicht vor. Fraukensteins Buchwill einer­seits als Lehrbuch in die Fragen der Theorie und Politik des Arbeiterschutzes ein­führen, andrerseits sucht es denen, die mitten im praktischen Leben stehen, als Hilfsmittel zur Orientirung iiber das heutige Arbeiterschutzrecht zu dienen." Der Verfasser hat die doppelte Aufgabe, die er sich gestellt hat, auf 330 Seiten Lexikon-