Beitrag 
Etwas von der Post
Seite
398
Einzelbild herunterladen
 

Etwas von der Post

TW

BWG

das

ahrcms jahrein schreiben sich mehrere Beamte bei den vierzig Oberpostdirektionen des Reichspostgebiets die Finger lahm, um alle die Beschwerden zu erledigen, die vom Publikum eingesandt worden sind, und die Posträte seufzen unter der Last, die auf die Beschwerden zu erteilenden Bescheide in eine Form zu bringen, sie nicht zu weitern Berufungen an das Reichspostamt Anlaß geben. Dabei kommt nur ein geringer Teil der Beschwerden zur Kenntnis der Ober­postdirektionen, die meisten werden von den Postämtern geprüft und erledigt.

Ein großer Teil der Beschwerden wird durch Fehlleitungen und hierdurch herbeigeführte Verzögerungen der Sendungen veranlaßt. Der Beschwerdeführer erhält sofort von der Oberpostdirektion die Mitteilung, daß sein Schreiben ein­gegangen und die Untersuchung eingeleitet sei. Von den Postanstalten wird hierauf der Leitnachweis des verspäteten Briefes usw. gefordert, die Beamten werden zur Äußerung veranlaßt oder schriftlich vernommen, aber erreicht wird hierdurch nichts. Denn jeder Beamte sagt: ich vermag mich des Briefes nicht zu erinnern, wäre er aber in meiue Hände gekommen, so würde ich ihn da und dorthin weitergesandt haben. Die entstandnen Schriftstücke gehen nun an die Oberpostdirektion zurück, und diese bescheidet den Beschwerdeführer etwa in folgender Weise: Herren Schulz und Müller Wohlgeboren Hierselbst. Euere (sie) Wohlgeboren benachrichtige ich im Anschluß an meine vorläufige Mit­teilung vom xten ergebenst, daß die angestellten eingehendsten Ermittlungen nach dem Grunde der Verspätung des Briefes, deffen Umschlag wieder bei­gefügt ist, leider vergeblich geblieben sind. Indem ich Ihnen mein lebhaftes Bedauern über die vorgckommne Unregelmäßigkeit ausdrücke, bemerke ich, daß Vorkehrungen getroffen sind, um die Wiederholung derartiger Versehen zu vermeiden.

Worin bestehen nun dieseVorkehrungen"? Das Postamt, von dein man annimmt, daß von ihm die erste Fehlleitung ausgegangen sei, erhält die Auf­forderung, die Beamten auf die richtige Leitung der Sendungen nach dem in Frage kommenden Orte hinzuweisen. Das Postamt führt die Anordnung aus, aber kaum sind die Abfertigungsbeamten mit der entsprechenden Anweisung versehen, so gehen sie schon wieder nach allen Richtungen ab, und es sitzen